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Sartorius Stedim Biotech FlexAct COM Betriebsanleitung Seite 25

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9 Entsorgung
9.1 Allgemeine Hinweise
Wird die Verpackung nicht mehr benötigt, ist diese der örtlichen Müllentsorgung
zuzuführen. Die Verpackung besteht aus umweltfreundlichen Materialien, die als
Sekundärrohstoffe dienen können.
Das Gerät inklusive Zubehör und Batterien gehört nicht in den Hausmüll.
Die EU-Gesetzgebung fordert in ihren Mitgliedsstaaten, elektrische und elektronische
Geräte vom unsortierten Siedlungsabfall getrennt zu erfassen, um sie anschließend
wiederzuverwerten.
In Deutschland und einigen anderen Ländern führt die Sartorius die Rücknahme
und gesetzeskonforme Entsorgung ihrer elektrischen und elektronischen Produkte
selbst durch. Diese Produkte dürfen nicht auch nicht von Kleingewerbetreibenden in
den Hausmüll oder an Sammelstellen der örtlichen öffentlichen Entsorgungsbetriebe
abgegeben werden. Hinsichtlich der Entsorgung wenden Sie sich daher in Deutsch-
land wie auch in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes bitte an
unsere Service-Mitarbeiter vor Ort oder an unsere Service-Zentrale in Göttingen:
Sartorius Stedim Biotech GmbH
August-Spindler-Strasse 11
D-37079 Göttingen
Telefon +49 (0) 551-308-0
Fax
+49 (0) 551-308-3289
In Ländern, die keine Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraumes sind oder
in denen es keine Sartorius-Filialen gibt, sprechen Sie bitte die örtlichen Behörden
oder Ihr Entsorgungsunternehmen an.
Vor der Entsorgung bzw. Verschrottung des Gerätes sollten die Batterien entfernt
werden und einer Sammelstelle übergeben werden.
Mit gefährlichen Stoffen kontaminierte Geräte (ABC-Kontamination) werden weder
zur Reparatur noch zur Entsorgung zurückgenommen. Ausführliche Informationen
mit Service-Adressen zur Reparaturannahme oder Entsorgung Ihres Gerätes
können Sie auf unserer Internetseite (www.sartorius.com) finden oder über den
Sartorius Service anfordern.
9.2 Gefahrstoffe
Das Gerät enthält keine gefährlichen Betriebsstoffe, deren Beseitigung besondere
Maßnahmen erfordert.
Potentielle Gefahrstoffe, von denen biologische oder chemische Gefahren ausgehen
können, sind die im Prozess verwendeten Kulturen und Medien (z.B. Säuren, Laugen).
Hinweis gemäß Europäischer Gefahrstoffverordnung!
Gemäß EU-Richtlinien ist der Eigentümer von Geräten, die mit Gefahrstoffen
in Berührung gekommen sind, für die sachgerechte Entsorgung oder Deklaration
bei deren Transport verantwortlich.
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