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Gewährleistung - EOS Bi-O-Mat W Montage- Und Gebrauchsanweisungen

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Gewährleistung
Die Gewährleistung wird nach den derzeit gültigen gesetz-
lichen Bestimmungen übernommen.
Herstellergarantie
- Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kauf-
belegs und dauert grundsätzlich 2 Jahre und bei privater
Nutzung 3 Jahre.
- Garantieleistungen erfolgen nur dann, wenn der zum
Gerät gehörige Kaufbeleg vorgelegt werden kann.
- Bei Änderungen am Gerät, die ohne ausdrückliche
Zustimmung des Herstellers vorgenommen wurden,
verfällt jeglicher Garantieanspruch.
- Für Defekte, die durch Reparaturen oder Eingriffe von
nicht ermächtigten Personen oder durch unsachgemä-
ßen Gebrauch entstanden sind, entfällt ebenfalls der
Garantieanspruch.
- Bei Garantieansprüchen ist sowohl die Seriennummer
sowie die Artikelnummer zusammen mit der Geräte-
bezeichnung und einer aussagkräftigen Fehler-
beschreibung anzugeben.
- Diese Garantie umfasst die Vergütung von defekten
Geräteteilen mit Ausnahme normaler Verschleiß-
erscheinungen.
Bei Beanstandungen ist das Gerät in der Originalverpackung
oder einer entsprechend geeigneten Verpackung (ACH-
TUNG: Gefahr von Transportschäden) an unsere Service-
Abteilung einzuschicken.
Senden Sie das Gerät stets mit diesem ausgefüllten
Garantieschein ein.
Eventuell entstehende Beförderungskosten für die Ein- und
Rücksendung können von uns nicht übernommen werden.
Außerhalb Deutschlands wenden Sie sich im Falle eines
Garantieanspruches bitte an Ihren Fachhändler. Eine di-
rekte Garantieabwicklung mit unserem Servicecenter ist in
diesem Fall nicht möglich.
Inbetriebnahme am:
Stempel und Unterschrift des
autorisierten Elektroinstallateurs:
Service Adresse:
EOS-WERKE Günther GmbH
Adolf Weiß Straße 43
35759 Driedorf-Germany
tel +49 (0) 2775 82-240
fax +49 (0) 2775 82-455
servicecenter@eos-werke.de
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Hinweise zur Entsorgung alter Elektro- und Elektronik-
geräte
(§ 9 Abs. 2 ElektroD i. V. § 100 Abs. 3)
- Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß
europäischer Vorgabe (1) nicht mehr zum unsortierten
Siedlungsabfall gegeben werden. Sie müssen getrennt
erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern
weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung
hin.
- Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür,
dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen
wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrennt-
sammlung zu geben.
- In Deutschland sind Sie gesetzlich (2) verpflichtet, ein
Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrenn-
ten Erfassung zuzuführen. Die öffentlich rechtlichen
Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammel-
stellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten
Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegen-
genommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen
Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten
Haushalten ab.
- Bitte informieren Sie sich über Ihren lokalen Abfallkalender
oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die
in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten
der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.
(1) Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parlaments
und des Rates vom 27.Januar 2003 über Elektro- und
Elektronik- Altgeräte.
(2) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und
die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz
ElektroG) vom 16. März 2005.
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