2.1.3
Bedienpersonal
Der Röntgenfilmprozessor COMPACT 2 darf nur von Personal bedient werden, dass für die Bedienung
entsprechend den jeweiligen Vorschriften ausgebildet ist
HINWEIS
Am Röntgenfilmprozessor COMPACT 2 dürfen nur ausgebildete und autorisierte
Personen arbeiten.
Der Benutzer und das Servicepersonal müssen die am Röntgenfilmprozessor angebrachten und in der
Gebrauchsanweisung vorkommenden Warnungen, Hinweise und Sicherheitshinweise beachten, da es
sonst zu Verletzungen kommen kann.
HINWEIS
Das Bedienpersonal muss sich mit allen am Röntgenfilmprozessor COMPACT 2
angebrachten Warnhinweisen vertraut machen. Sie dienen der eigenen Sicherheit
und der Sicherheit Anderer und gewährleisten einen ordnungsgemäßen Betrieb
2.1.4
Belüftung
WARNUNG!
Das Einatmen von Chemikaliendämpfen kann gesundheitsschädlich sein und
ist zu vermeiden. Aus diesem Grunde ist am Aufstellungsort für ausreichende
Belüftung zu sorgen
2.1.5
Wechselwirkung mit anderen Geräten
Wechselwirkungen mit anderen Geräten sind nicht bekannt.
2.1.6
Elektromagnetische Umgebung und Beeinflussung von Geräten
Der Röntgenfilmprozessor COMPACT 2 ist für den Einsatz in einer Umgebung in professionellen
Einrichtungen des Gesundheitswesens vorgesehen (z.B. Kliniken, Chirurgie-Zentren, Physiologie-Praxen
...)
PROTEC GmbH & Co. KG, In den Dorfwiesen 14, 71720 Oberstenfeld, Germany
COMPACT 2
Gebrauchsanweisung
5190-0-0001
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