Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder akkus, welche nicht fest im Altge
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab
geben oder einer anderen autorisierten Sammel
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser
vice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
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