Sicherheit | 2
2.4
Qualifikation des Bedien- und Fachpersonals
Definition Fachkraft
Als Fachkraft wird eine Person bezeichnet, die auf Grund ihrer fachlichen
Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen die ihr übertragenen Arbeiten be-
urteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Weiterhin besitzt sie Kennt-
nis über die einschlägigen Bestimmungen. Es kommt nur ausgebildetes
Fachpersonal oder solches Personal in Betracht, das nach Auswahl des Be-
treibers für fähig befunden wurde.
Definition „Unterwiesene/geschulte Person"
Als unterwiesene/geschulte Person gilt eine Person, die über die ihr übertra-
genen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhal-
ten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt wurde. Auch über die not-
wendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen wurde sie belehrt.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allge-
meinen Ausbildung befindliches Personal darf nur unter ständiger Aufsicht
einer erfahrenen Person tätig werden.
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