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Schutzausrüstung Des Montagepersonals; Ausführungshinweise; Installation Und Genehmigung Der Heizungsanlage; Hinweise Zum Aufstellungsraum (Heizraum) - Froling S4 Turbo Montageanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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1.4 Schutzausrüstung des Montagepersonals
1.5 Ausführungshinweise

1.5.1 Installation und Genehmigung der Heizungsanlage

1.5.2 Hinweise zum Aufstellungsraum (Heizraum)

Beschaffenheit des Heizraumes

Seite 8
M0970712
Für persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Vorschriften zur
Unfallverhütung ist zu sorgen!
 Bei Transport, Aufstellung und Montage des Kessels:
- Arbeitsbekleidung
- Sicherheitsschuhwerk
- Schutzhandschuhe
Es ist generell untersagt, Umbauarbeiten am Kessel durchzuführen und
sicherheitstechnische Ausrüstungen der Anlage zu ändern oder
unwirksam zu machen.
Neben der Bedienungsanleitung und der im Verwenderland geltenden
verbindlichen Vorschriften hinsichtlich Aufstellung und Betrieb der Kes-
selanlage sind auch die feuer-, baupolizeilichen und elektrotechnischen
Auflagen zu beachten!
Der Kessel ist in einer geschlossenen Heizungsanlage zu
betreiben. Der Installation liegen folgende Normen zugrunde:
Geltende Normen:
ÖNORM / DIN EN 12828 Heizungsanlagen in Gebäuden
 Jede Heizungsanlage muss genehmigt werden!
Die Errichtung oder der Umbau einer Heizungsanlage ist an die
Aufsichtsbehörde (Überwachungsstelle) zu melden und durch die
Baubehörde zu genehmigen:
- Österreich: bei Baubehörde der Gemeinde / des Magistrates melden
- Deutschland: dem Kaminkehrer / der Baubehörde melden
 Im Heizraum darf keine explosionsfähige Atmosphäre herrschen, da
der Kessel für den Einsatz in ex-fähiger Umgebung nicht geeignet ist!
 Der Heizraum muss frostsicher sein!
 Der Kessel weist keine Beleuchtung auf, daher ist bauseitig für eine
ausreichende Beleuchtung im Heizraum entsprechend der nationalen
Arbeitsplatzgestaltungsvorschriften zu sorgen!
 Bei Einsatz des Kessels über 2000 Meter Seehöhe ist mit dem
Hersteller Rücksprache zu halten!
 Brandgefahr durch entzündliche Materialien!
In der Nähe des Kessels dürfen keine entzündlichen Materialien
gelagert werden. Auf dem Kessel dürfen keine brennbaren Gegen-
stände zum Trocknen (z.B. Kleidung, ...) abgelegt werden.
Allgemeine Hinweise
Schutzausrüstung des Montagepersonals
§
V

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