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Produktspezifische Sicherheitshinweise; Allgemeines - Gema OptiCenter OC02 Originalbetriebsanleitung

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Produktspezifische Sicherheitshinweise

6 • Allgemeine Sicherheitshinweise
V 12/16
eingesetzt werden soll, so ist das Einverständnis der Firma
Gema Switzerland GmbH einzuholen.
3. Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen. Das OptiCenter
OC02 darf nur von Personen genutzt, gewartet und
instandgesetzt werden, die hiermit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind.
4. Die Inbetriebnahme (d.h. die Aufnahme des
bestimmungsgemässen Betriebs) ist solange untersagt, bis
festgestellt ist, dass das OptiCenter OC02 entsprechend der
Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) aufgestellt und verkabelt ist.
Ebenfalls zu beachten ist die EN 60204-1 (Sicherheit von
Maschinen).
5. Eigenmächtige Veränderungen am OptiCenter OC02 schliessen
eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden
aus.
6. Die einschlägigen Unfallverhütungs-Vorschriften sowie die
sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen,
arbeitsmedizinischen und bautechnischen Regeln sind
einzuhalten.
7. Es sind zusätzlich noch die landesspezifischen
Sicherheitsbestimmungen zu berücksichtigen.
Explosionsschutz

Allgemeines

Das OptiCenter OC02 ist Bestandteil der Anlage und somit in das
Sicherheitssystem der Anlage integriert.
Für Gebrauch ausserhalb des Sicherheitskonzepts müssen
entsprechende Massnahmen getroffen werden.
HINWEIS:
Für nähere Informationen wird auf die ausführlichen Gema-
Sicherheitshinweise verwiesen!
HINWEIS:
Beim Unterbrechen der Energiezufuhr oder bei Stromausfall kann
aus dem Behälter (OptiSpeeder) Pulver ungehindert austreten und
den Bereich um die Arbeitsöffnung verunreinigen.
► Vor jeder Inbetriebnahme muss dieser Bereich gereinigt werden
Schutzart
II 3 D
IP54
OptiCenter OC02

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