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Der 2 Jahrescheck soll die Flugsicherheit des zu prüfenden Gleitsegels
sicherstellen.
Der NOVA ROTOR muß mindestens alle 2 Jahre getestet werden. Der Nach-
prüfer kann, je nach Zustand des Gerätes, nach jeder Prüfung das Intervall zur
nächsten vorschreiben. Ein maximaler Zeitraum von 24 Monaten darf nicht
überschritten werden.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung:
Nachprüfen darf den NOVA ROTOR jeder, der von der Firma NOVA dazu
berechtigt wurde. Diese Berechtigung bezieht sich explizit auf jeden einzelnen
Schirmtyp. Eine Liste der befugten Personen ist im Internet abzurufen:
www.nova-wings.com. Auch gibt der jeweilige NOVA Vertreter des Landes oder
NOVA International gerne Auskunft.
In diesen Prüfungsstellen nimmt von NOVA geschultes Fachpersonal die
Prüfungen vor.
- Aktuelle Fassung der Nachprüfanweisung (das hier). Die aktuellste Fassung
kann man aus dem Internet beziehen: www.nova-wings.com
- Nachprüfprotokoll (aus dem Internet laden)
- Luftsportgerätekennblatt (falls man die Leinen per Hand vermessen muß:
erhältlich bei NOVA).
- Leinenplan (NOVA Homepage)
- Vorangegangene Nachprüfprotokolle (nur bei weiteren Nachprüfungen: muß
der Pilot mitbringen)
- Wartungs- und Kalibrierunterlagen der Messgeräte (vom jeweiligen Herstel-
ler zu beziehen)
- Anweisungen zur Mängelbehebung (im Zweifelsfalle bei NOVA anrufen).
- Lufttüchtigkeitsanweisungen des DHV (siehe DHV Homepage: www.dhv.de)
- Stückliste (NOVA Homepage): es dürfen nur Origitnalmaterialien verwendet
werden.
Gegenstand der Prüfung:
Nachprüfungsintervall:
Notwendige Unterlagen: