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Transport, Handling Und Lagerung - Electrolux 32910010 Bedienungsanweisung

Inhaltsverzeichnis

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Schockkühler 64 kg
Kühlkapazität gemäß Spezifikation und Bezugsnorm:
- NF Schockfrosten
- UK Schockkühlung
- UK Schockfrosten
Max. Anzahl Bleche:
- GASTRONORM
- KONDITOREI
5 - Schockkühler 56 kg und Schockfroster 64 kg GN 2/1
Außenabmessungen:
- Breite
- Tiefe bei geschlossener Tür
- Tiefe bei offener Tür
- Höhe
Abmessungen Zelle:
- Breite
- Tiefe
- Höhe
Für folgende Bleche geeignet:
- GASTRONORM 2/1
- KONDITOREI
Auflagegestell
max. Anzahl Einschübe:
Schockkühler 56 kg
Kühlkapazität gemäß Spezifikation und Bezugsnorm:
- NF Schockkühlung
- UK Schockkühlung
Max. Anzahl Bleche:
- GASTRONORM
- KONDITOREI
Schockfroster 64 kg
Kühlkapazität gemäß Spezifikation und Bezugsnorm:
- NF Schockfrosten
- UK Schockkühlung
- UK Schockfrosten
Max. Anzahl Bleche:
- GASTRONORM
- KONDITOREI
Betriebsspannung:
230V
MODELLE
1N
50 HZ
10KG CHILLER
x
7KG FREEZER (*)
x
15KG CHILLER
x
x
15KG FREEZER (*)
x
28KG CHILLER
28KG FREEZER (*)
56KG CHILLER 2/1
56KG FREEZER 2/1
56KG CHILLER 1/1
56KG FREEZER 1/1 (*)
(*) Die Versorgungsspannung ist modellabhängig. Das
Gerätemodell ist neben dem PNC-Code auf dem Typenschild
angegeben.
Äquivalenter Dauerschallpegel Leq (*) dB(A)
(*)Der Wert kann je nach Arbeitsplatz, an dem er gemessen wird, höher
ausfallen.
A.2.2.1 KLIMAKLASSE
Die auf dem Typenschild angegebene Klimaklasse bezieht sich
auf folgende Werte:
KLIMAKLASSE: 4
32 °C (EN 60335-2-89)
40 °C Raumtemperatur mit 40% relativer Feuchtigkeit (EN
23953).
kg
43,2
kg
64
kg
56
Anz.
20
Anz.
20
mm
1000
mm
1000
mm
1700
mm
1660
mm
635
mm
825
mm
710
mm
530x650
mm
600x400
Anz.
11
kg
43,2
kg
56
Anz.
11
Anz.
11
kg
43,2
kg
64
kg
56
Anz.
11
Anz.
11
400V
220 -230V
220 -230V
3PH+N
1PH
3PH
50 HZ
60 HZ
60 HZ
x
x
x
x
x
x
x
x
x
<70
KLIMAKLASSE: 5 (nur für Modelle 7-10 kg)
43°C (EN 60335-2-89)
40 °C Raumtemperatur mit 40% relativer Feuchtigkeit (EN
23953).
A.2.3 MECHANISCHE SICHERHEITSMERKMALE,
GEFAHREN
Das Gerät weist keine scharfkantigen Oberflächen oder
hervorstehenden Elemente auf.
Die Schutzvorrichtungen für die beweglichen oder stromführenden
Teile sind mit Schrauben am Gerätemöbel befestigt, um einen
versehentlichen Zugriff zu verhindern.
B.1 TRANSPORT, HANDLING UND
LAGERUNG
B.1.1 EINFÜHRUNG
Der Transport (d. h. die Überführung der Maschine von einem Ort
an einen anderen) und das Handling (d.h. der innerbetriebliche
Transport der Maschine) müssen mithilfe von Hubmitteln
geeigneter Tragfähigkeit erfolgen.
Der Maschinentransport kann per Lkw, Bahn, Schiff oder Flugzeug
durchgeführt werden. Vom Straßentransport abgesehen wird die
Maschine in einem Container zusammen mit anderen Maschinen
versandt. Das Verladen der Maschine in den Container kann vom
Hersteller oder von dem beauftragten Spediteur vorgenommen
werden.
ACHTUNG!
Angesichts der Maschinenabmessungen ist
es unzulässig, die Maschinen beim Transport,
Handling und Einlagern übereinander zu stapeln;
eventuelle Gefahren durch Umkippen der Last
werden dadurch ausgeschlossen.
Der Hersteller haftet in keinem Fall für Schäden an der Verpackung
oder der Maschine.
Kontrollieren Sie beim Empfang die Verpackung und die
Komponenten auf Transportschäden. Teilen Sie eventuelle
Beschädigungen umgehend dem Spediteur und dem Hersteller
mit. Sichtbare oder verborgene Maschinenschäden können
bei dem Spediteur reklamiert werden. Schäden oder sichtbare
Leckverluste müssen auf den Begleitpapieren sofort bei der
Übergabe vermerkt werden. Das Transportdokument muss
vom Vertreter des Spediteurs unterschrieben werden (z. B.
dem Fahrzeugführer). Der Spediteur kann die Reklamation
zurückweisen, wenn das Transportdokument nicht unterzeichnet
worden ist.
Die Aufforderung zur Inspektion von Schäden oder Leckverlusten,
die erst nach dem Auspacken der Maschine feststellbar sind,
muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Auspacken dem
Spediteur zugestellt werden. Der Spediteur wird dann eine
Inspektion ansetzen. Heben Sie den gesamten Inhalt und das
Verpackungsmaterial auf. Ein beschädigtes Gerät darf dem
Hersteller nur dann zurückgesendet werden, wenn dieser
zuvor davon informiert worden ist und dafür eine schriftliche
Genehmigung erteilt hat.
Der Transport, das Handling und die Lagerung der Maschine darf
nur von Fachpersonal ausgeführt werden, das:
- über eine spezifische technische Ausbildung und Erfahrung
verfügt;
- die Sicherheitsvorschriften und die gesetzlichen Bestimmungen
des Fachbereichs kennt;
- über Kenntnisse der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen
verfügt;
- fähig ist, mögliche Gefahren zu erkennen und zu vermeiden.
Für Transporte, die durch vom Kunden ausgewählte Spediteure
erfolgen, übernimmt der Hersteller keine Verantwortung.
ACHTUNG!
Das Personal, das für den Transport, das Handling
und die Lagerung der Maschine zuständig ist,
muss für den Gebrauch von Hubmitteln und die
Verwendung der für die auszuführende Arbeit
geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen
(z. B. Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe,
Schutzhandschuhe und Schutzhelme) hinreichend
geschult und eingewiesen sein.
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