30 Beschreibung der Option und Anweisungen
Allgemeine Regeln, Hinweise und Definitionen
Validierung der Sicherheitsfunktionen
Zur Prüfung der korrekten Funktion der Sicherheitsfunktionen müssen Sie eine Abnahme-
prüfung (Validierung) durchführen.
Vorgehensweise bei der Validierung
Die Abnahmeprüfung muss nach Maßgabe der Checkliste in Abschnitt
einschließlich Abnahmeprüfung
•
bei der erstmaligen Inbetriebnahme der Sicherheitsfunktion,
•
nach allen Änderungen in Bezug auf die Sicherheitsfunktion (Verdrahtung, Kompo-
nenten, sicherheitsbezogene Parametereinstellungen usw.)
•
nach jeder Wartungsmaßnahme im Zusammenhang mit der Sicherheitsfunktion.
Die Abnahmeprüfung muss mindestens aus den folgenden Schritten bestehen:
•
Sie müssen einen Abnahmeprüfplan haben
•
Sie müssen alle implementierten Sicherheitsfunktion auf ordnungsgemäße Funktion
mit Betätigung von allen Bedienplätzen prüfen
•
Sie müssen alle Abnahmeprüfungen dokumentieren
Abnahmeprüfberichte
Sie müssen die unterzeichneten Abnahmeprüfberichte im Logbuch/Serviceheft der
Maschine aufbewahren. Der Abnahmeprüfbericht muss entsprechend den jeweiligen Nor-
men folgende Angaben enthalten:
•
eine Beschreibung der Sicherheitsanwendung (einschließlich einer bildlichen Darstellung)
•
eine Beschreibung mit Versionsangabe der Sicherheitskomponenten, die in der
Sicherheitsanwendung benutzt werden
•
eine Liste aller Sicherheitsanwendungen, die in der Sicherheitsanwendung benutzt
werden
•
eine Liste aller sicherheitsbezogenen Parameter und ihrer Einstellwerte
•
die Dokumentation der Inbetriebnahmehandlungen, Hinweise auf Störungsberichte
und die Behebung von Störungen
•
die Prüfergebnisse für jede Sicherheitsfunktion, Prüfsummen, Datum der Prüfungen
und Unterschriften der prüfenden Personen.
Sie müssen alle neuen, in Folge von Änderungen oder Wartungsarbeiten durchgeführten
Abnahmeprüfungen mit dem Abnahmeprüfbericht im Logbuch/Serviceheft der Maschine
dokumentieren.
Kompetenz
Die Abnahmeprüfung der Sicherheitsfunktion muss von einer kompetenten Person mit
entsprechendem Fachwissen und Kenntnissen der Sicherheitsfunktion und der funktiona-
len Sicherheit, gemäß Anforderung der Norm IEC 61508-1 Absatz 6 durchgeführt werden.
Die Prüfungshandlungen müssen in einem Prüfbericht von der kompetenten Person doku-
mentiert und dann unterzeichnet werden.
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durchgeführt werden:
Inbetriebnahme