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7.
Störungen
7.1
Sicherheitshinweise
Warnung!
Tritt eine Störung auf, die eine Gefährdung für Personen, Anlage und/oder
Umgebung darstellt, Anlage sofort stillsetzen und gegen Wiedereinschalten
sichern.
Anlage erst wieder in Betrieb nehmen, nachdem die Störungsursache be-
seitigt worden ist und für Personen, Maschine und/oder Umgebung keine
Gefahr mehr besteht.
Störungen nur durch qualifiziertes Personal unter Beachtung aller Sicher-
heitshinweise beseitigen. Kap. 2
Vor Wiederinbetriebnahme muss die Anlage durch qualifiziertes Personal
freigegeben werden.
Störungen