21. ABBAU, ENTSORGUNG UND WIEDERVERWERTUNG
Nur qualifizierte technische Fachleute sind zum Arbeiten am Gerät und an der Anlage befugt.
Vor der Abbau des Geräts muss sichergestellt werden, dass die Stromversorgung abgetrennt, das Gaszuflussventil geschlossen
und alle Verbindungen des Heizkessels und der Anlage gesichert wurden.
Das Gerät muss entsprechend den einschlägigen Vorschriften, Gesetzen und Regelungen korrekt entsorgt werden. Das Gerät
und die Zubehörteile dürfen nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden.
Mehr als 90 % der Werkstoffe des Geräts sind wiederverwertbar.
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