Trotz Sicherheitseinrichtungen bleibt jede Maschine bei
unsachgemäßem Umgang mit einem Gefahrenpotenzial
behaftet. Beachten Sie bitte folgende Hinweise im Umgang
mit der Kaffeemaschine, um Verletzungen und
Gesundheitsgefahren zu vermeiden:
Verbrühungsgefahr!
Im Ausgabebereich von Kaffee bzw. Heißwasser und
Dampf besteht Verbrühungsgefahr. Stellen Sie sicher, dass
bei der Getränkeausgabe immer ein Gefäß untergestellt ist.
Verbrennungsgefahr
Die Brüharmatur darf nur bei kalter Kaffeemaschine gerei-
nigt werden, da Sie heiß werden kann.
5.2
Gefahren für die Kaffeemaschine
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um technische
Probleme und Schäden an der Kaffeemaschine zu
vermeiden:
• Grundsätzlich muss der mitgelieferte Brita Wasserfilter
und die beigelegte Wasseruhr verwendet werden, sonst
kann es an der Kaffeemaschine zu Schäden durch
Verkalkung kommen.
• Achten Sie aus versicherungsrechtlichen Gründen stets
darauf, dass nach Betriebsschluss der Haupthahn für
die Wasserzuleitung geschlossen und der elektrische
Hauptschalter ausgeschaltet oder der Netzstecker
gezogen ist.
• Wir empfehlen Maßnahmen zur Schadensverhütung: -
z. B. Einbau eines geeigneten Wasserwächters in die
Wasserzuleitung - Anbringung von Rauchmeldern.
• Nach längerer Stilllegung muss vor erneutem Betrieb
der Kaffeemaschine eine Spülung (Ausgabe, Dosierung
ohne Mehl) durchgeführt werden.
• Die Kaffeemaschine keinem Frost aussetzen.
• Die Kaffeemaschine nicht im Freien verwenden und
keinem Spritzwasser aussetzen. Die maximal zulässige
relative Feuchtigkeit beträgt 80%, eine Betauung ist
nicht zulässig.
• Das Gerät darf nicht mit einem Wasserschlauch, einem
Dampfstrahlgerät, einem Dampfreiniger oder ähnlichen
Geräten abgespritzt oder gereinigt werden.
• Das Gerät muss auf einer ebenen, horizontalen und
standfesten Unterlage stehen.
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