4.2 Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
4.2.1 Besondere Bedingungen
Beachten Sie die besonderen Bedingungen für die bestimmungsgemäße
Verwendung von Beckhoff-Feldbuskomponenten in explosionsgefährdeten
Bereichen (Richtlinie 94/9/EG)!
WARNUNG
Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen werden durch Übereinstimmung mit den
folgenden Normen erfüllt:
EN 60079-0: 2006
EN 60079-15: 2005
EL2904
Die zertifizierten Komponenten sind in ein geeignetes Gehäuse zu errichten,
das eine Schutzart von mindestens IP54 gemäß EN 60529 gewährleistet!
Dabei sind die Umgebungsbedingungen bei der Verwendung zu
Berücksichtigungen!
Wenn die Temperaturen bei Nennbetrieb an den Einführungsstellen der Kabel,
Leitungen oder Rohrleitungen höher als 70°C oder an den
Aderverzweigungsstellen höher als 80°C ist, so müssen Kabel ausgewählt
werden, deren Temperaturdaten den tatsächlich gemessenen
Temperaturwerten entsprechen!
Beachten Sie beim Einsatz von Beckhoff-Feldbuskomponenten in explosions-
gefährdeten Bereichen den zulässigen Umgebungstemperaturbereich von 0 -
55°C!
Es müssen Maßnahmen zum Schutz gegen Überschreitung der
Nennbetriebsspannung durch kurzzeitige Störspannungen um mehr als 40%
getroffen werden!
Die einzelnen Klemmen dürfen nur aus dem Busklemmensystem gezogen
oder entfernt werden, wenn die Versorgungsspannung abgeschaltet wurde
bzw. bei Sicherstellung einer nicht-explosionsfähigen Atmosphäre!
Die Anschlüsse der zertifizierten Komponenten dürfen nur verbunden oder
unterbrochen werden, wenn die Versorgungsspannung abgeschaltet wurde
bzw. bei Sicherstellung einer nicht-explosionsfähigen Atmosphäre!
Die Sicherung der Einspeiseklemmen KL92xx dürfen nur gewechselt werden,
wenn die Versorgungsspannung abgeschaltet wurde bzw. bei Sicherstellung
einer nicht-explosionsfähigen Atmosphäre!
Adresswahlschalter und ID-Switsche dürfen nur eingestellt werden,
wenn die Versorgungsspannung abgeschaltet wurde bzw. bei Sicherstellung
einer nicht-explosionsfähigen Atmosphäre!
Betrieb
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