Hörgerät entfernen und außerhalb des
Untersuchungsraums aufbewahren:
− Medizinische oder zahnärztliche
Untersuchungen mit Röntgenaufnahmen
(auch CT-Untersuchungen).
− Medizinische Untersuchungen mit MRT-
Aufnahmen, die Magnetfelder erzeugen.
− Für das Passieren von Sicherheitsschleusen
(am Flughafen etc.) muss das Hörgerät nicht
entfernt werden. Falls Röntgenstrahlen
verwendet werden, dann in sehr
geringen Dosen, die das Hörgerät nicht
beeinträchtigen.
Beim Tragen von Hörgeräten ist Vorsicht
geboten, wenn der Schalldruck 132 Dezibel
übersteigt. In diesem Fall kann Ihr
verbleibendes Hörvermögen Schaden
nehmen. Beraten Sie sich mit Ihrem
Hörakustiker, um zu gewährleisten, dass die
maximale Lautstärke Ihrer Hörgeräte Ihrem
persönlichen Hörverlust entspricht.
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