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Prüfung Der Hebebühne; Prüfungsumfang; Regelmäßige Prüfung; Außergewöhnliche Prüfung - Twin Busch TWS3-19E Handbuch

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der
5.2.
Prüfung
Hebebühne
Die Prüfung basiert auf folgenden Richtlinien und Vorschriften:
Grundprinzipien zum Testen von Hebebühnen
Die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
Harmonisierte europäische Normen
Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften
Die Kontrollen sind vom Benutzer der Hebebühne zu organisieren. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, einen
Experten oder eine qualifizierte Person mit der Durchführung der Überprüfung zu beauftragen. Es muss
sichergestellt sein, dass die ausgewählte Person die Anforderungen erfüllt.
Der Benutzer trägt eine besondere Verantwortung, wenn Mitarbeiter des Unternehmens zu Experten oder
qualifizierten Personen ernannt werden.
Prüfungsumfang
5.2.1.
Die regelmäßige Überprüfung umfasst im Wesentlichen eine Sichtprüfung und eine Funktionsprüfung. Dies
umfasst die Überprüfung des Zustands der Komponenten und Geräte, die Überprüfung, ob die
Sicherheitssysteme vollständig sind und ordnungsgemäß funktionieren und ob das Inspektionsprotokoll
vollständig ausgefüllt ist. Der Umfang der außergewöhnlichen Überprüfung hängt von der Art und dem
Umfang jeglicher baulichen Änderungen oder Reparaturen ab.
Regelmäßige Prüfung
5.2.2.
Hebebühnen sind nach der Erstinbetriebnahme in Abständen von höchstens einem Jahr von einer befähigten
Person zu überprüfen.
Die zur Prüfung befähigte Person ist im Sinne der deutschen Betriebssicherheitsverordnung eine Person, die
durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die
erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Sie muss mit den nationalen
Arbeitsschutzbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten technischen Regeln
hinreichend vertraut sein.
Außergewöhnliche Prüfung
5.2.3.
Hebebühnen mit einer Hubhöhe von mehr als 2 Metern und Hebebühnen für Personen, die unter den
tragenden Elementen der Last stehen, sind vor der Wiederverwendung nach strukturellen Änderungen und
größeren Reparaturen von tragenden Bauteilen von einem Fachmann/ befähigten Person zu überprüfen oder
wiederzuverwenden.
Die zur Prüfung befähigte Person ist im Sinne der deutschen Betriebssicherheitsverordnung eine Person, die
durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die
erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Sie muss mit den nationalen
Arbeitsschutzbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten technischen Regeln
hinreichend vertraut sein.
Handbuch Scherenhebebühne TW S3-19E
Seite | 3

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