6.0 ABNAHME DES GETRIEBES
Das Getriebe wird im Werk abgenommen. Vor dem Start Folgendes kontrollieren:
• Die unvollständige Maschine erst dann in Betrieb genommen werden darf, wenn gegebenenfalls
festgestellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll,
den Bestimmungen die Maschinenrichtlinie 2006/42/EC entspricht.
• Die Einbaulage des Getriebes muss der auf dem Maschinenschild angegebenen Position entsprechen.
• Die Eignung und der korrekte Betrieb der Stromversorgungs- und Steuerungsanlagen muss der
Norm EN 60204-1 -1 und die Erdung der Norm EN 50014 entsprechen.
• Die Stromversorgung des Elektromotors muss der vorgeschriebenen Spannung entsprechen
und bezüglich der Nennspannung innerhalb der Grenzen +/-5% liegen.
• Für die Tauglichkeit und den korrekten Betrieb der Hydraulik muss das Öl der Ölhydraulik (wel-
che den Hydraulikmotor schmiert) den Merkmalen der Richtlinie ISO VG 46 entsprechen. Das Öl
muss mit einem Grad von max. 10 µm gefiltert werden und darf gemäß NAS 1638 einen Verunrei-
nigungsgrad von gleich/kleiner Klasse 9 oder gemäß ISO/DIS 4406 von 18/15 aufweisen.
• Es dürfen keine Schmierstoffleckagen aus den Verschlüssen oder den Dichtringen entstehen.
• Die Entlüftungsschraube darf nicht durch Verunreinigungen oder Lack verstopft sein.
• Es dürfen keine anormale Geräuschbildung und/oder Vibrationen entstehen.
Vor der Inbetriebnahme muss Folgendes überprüft und sichergestellt werden:
• Bei der Montage des Getriebes darf keine Explosionsgefahr durch Öle, Säuren, Gase, Dämp-
fe oder Strahlung bestehen, und auf dem Getriebe dürfen keine Staubanhäufungen über 5 mm
vorhanden sein.
• Während des Betriebs muss das Getriebe in einem ausreichend belüfteten Raum stehen, und
von außen darf keine größere Wärmestrahlung darauf einwirken.
• Die Temperatur der Kühlluft überschreitet nicht die im Kapitel „ZUGELASSENDE TEMPERA-
TURGRENZEN" angegebenen Werte.
• Die Schrauben für die Kontrolle und das Ablassen des Öls und die Entlüftungsventile müssen
frei zugänglich sein.
• Sämtliche zusätzlichen Geräte des Getriebes müssen unabhängig von ihrer Funktion mit der
ATEX-Zulassung (Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel) versehen sein.
• Der Einbau von Getrieben mit Hohlwelle - mit oder ohne reibungsverhindernde Verbindung -
muss gemäß den Anweisungen in diesem Handbuch korrekt erfolgt sein.
• Nach Beendigung der Installationsphasen muss das Getriebe gereinigt werden.
• Sicherstellen, dass alle Betriebsvorrichtungen zur Verhinderung von unbeabsichtigten Kontakten
zwischen dem Maschinenwärter und in sich dehenden und gleitenden Teilen bzw. Dichtringen des
Getriebes betriebstüchtig sind.
7.0 EINSATZ DES GERÄTS
Bevor das Getriebe gestartet wird, muss überprüft werden, dass die Anlage, in die es eingebaut
wurde, allen geltenden Richtlinien entspricht, besonders denjenigen, die die Sicherheit und die
Unversehrtheit des Personals am Arbeitsplatz betreffen.
Das Getriebe darf in folgenden Umgebungen und Bereichen nicht installiert werden:
• In Gegenwart von hochkorrosiven und/oder zu Reibung führendem Dampf, Rauch oder Staub.
• Bei direktem Kontakt mit offenen Nahrungsmitteln.
Gefahrenbereiche und gefährdete Personen:
Der Gefahrenbereich des Getriebes liegt dort, wo die Welle frei herausragt. Personen, die hier
arbeiten, könnten eventuell mechanischen Risiken durch direkten Kontakt ausgesetzt sein
(Quetsch-, Schnitt-, Mit- reißgefahr). Vor allem wenn das Getriebe im Automatikbetrieb arbeitet
und der Gefahrenbereich frei zugänglich ist, muss die Welle mit einem angemessenen Schutzge-
häuse versehen werden.
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