Im nachstehenden Bild sind die notwendigen EGB-Schutzmaßnahmen noch einmal verdeutlicht
Sitzplatz
Stehplatz
a
leiriahiger E:ißboderi
1
FGB.Tisch
' ;
EGB-Schuhe
I!
EGB-Mantel
e
EGB-Armband
f
ErdurigsanschiuR der Schraiike
Steh- Sitzplatz
5
Messen und Ändern an EGB-Baugruppen
An den Baugruppen darf nur dann gemessen werden. wenn
-
das Meßgerät geerdet ist (z.B. über Schutzleiteri oder
-
vor dem Messen bei potentialfreiem Meßgerat der Meßkopf kurzzeitig entladen wird (2.3
metallblankes Steuerungsgehause beruhr.en).
Beim Löten darf nur ein geerdeter Lotkolben verwendet werden.
6
Versenden von EGB-Baugruppen
Baugruppen und Bauelemente sind gruodsätzlich in leitfähiger Verpackung (z.B. metallisierten
Kuriststoffschachteln. Metallbüchsen) aufzubewahren oder zu versenden.
Soweit Verpackungen nicht leitend sind. müssen Baugruppen vcr dem Verpacken leiten5 urnhullt
werden. Es kann z.B. leitfähiger Schaumgummi, EGB-Beutel. Haushalts-Alufoiie oder Papier ver-
wendet werden (unter keinen L'mständen Kunststoffiüten oder -folien).
Bei Baugruppen mit eingebauten Batterien ist daraiif zu achten. daß die leitfähige Verpackung
die Batterieanschlüsse nicht berührt oder kurzschließt, ggf. Anschlüsse vorher mit Isolierband
oder lsoliermaterial abdecken.
S~erneris AG. C79000-08000-C333.01
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