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Zweckbestimmung - Bestimmungsgemäße Verwendung - KaVo GENTLEray 982 Bleaching Gebrauchsanweisung

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Gebrauchsanweisung GENTLEray 982 Bleaching
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2 Sicherheit
2.2 Zweckbestimmung – Bestimmungsgemäße Verwendung
2.2 Zweckbestimmung – Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Laser-Instrument ist nur für die zahnärztliche Behandlung in Verbindung mit
dem GENTLEray 980 im Bereich der Dentalmedizin bestimmt und dient der Halte‐
rung der Bleaching-Fiber.
Alle Angaben zur Strahlungssicherheit sind der Gebrauchsanweisung des
GENTLEray 980 zu entnehmen.
Es sind die für Medizinprodukte zutreffenden übergreifenden Richtlinien und/oder
nationale Gesetze, nationale Verordnungen und die Regeln der Technik zur Inbe‐
triebnahme und während des Betriebes auf das KaVo-Produkt entsprechend der
vorgeschriebenen Zweckbestimmung anzuwenden und zu erfüllen.
Indikationen:
▪ Bleaching
▪ Fluoridisierung
Kontraindikationen:
▪ Allgemein: Patienten, die an Photodermatosen leiden und photosensibilisierte
Patienten (Photoallergien).
▪ Bei malignen Tumoren und obligaten Präkanzerosen ist eine sorgfältige, auf die
individuelle Situation des Patienten abgestimmte Abwägung der zu wählenden
Therapie durchzuführen.
▪ Weitere Kontraindikationen sind nicht bekannt.
Nach diesen Bestimmungen ist es die Pflicht des Anwenders
▪ nur fehlerfreie Arbeitsmittel zu benutzen.
▪ auf den richtigen Verwendungszweck zu achten.
▪ nur eingewiesenes Fachpersonal einzusetzen.
▪ sich, den Patienten und Dritte vor Gefahren zu schützen.
▪ eine Kontamination durch das Produkt zu vermeiden.
▪ Beschränkung der Laserstrahlung auf den in der Mundhöhle klinisch zu behan‐
delnden Bereich.
▪ Das Bleachinghandstück 982 ist ausschließlich mit dem Diodenlaser
GENTLEray 980 und der Bleaching-Fiber zu verwenden.
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