15. Entsorgung
Entsorgen Sie das Systemgelenk und dessen Einzelteile sachgerecht. Das Produkt darf nicht
über den Hausmüll entsorgt werden (Abb. 22). Beachten Sie für die ordnungsgemäße Rück-
führung der Wertstoffe die gültigen nationalen gesetzlichen Bestimmungen und örtlichen
Vorschriften.
Für eine sachgerechte Entsorgung ist es notwendig, das Systemgelenk aus der
Orthese auszubauen.
16. Zeichenerklärung
1
UDI
CE-Kennzeichnung gemäß Verordnung (EU) 2017/745 für Medizinprodukte
Medizinprodukt
Artikelnummer
Hersteller
Fertigungsnummer
Gebrauchsanweisung befolgen
einzelner Patient – mehrfache Verwendung
Unique Device Identifier – Produktidentifizierungsnummer
Abb. 22
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