Abnormes Erscheinungsbild des
•
Trommelfells und des Gehörgangs wie z. B.:
– Entzündung des äußeren Gehörganges,
– Perforiertes Trommelfell;
– Andere Auffälligkeiten, die nach
Ansicht des Hörakustikers medizinisch
bedenklich sind.
Der Hörakustiker kann entscheiden, dass eine
Überweisung nicht angemessen oder im besten
Interesse des Patienten ist, wenn:
Es hinreichende Beweise dafür gibt, dass
•
der Zustand vollständig von einem Facharzt
untersucht wurde und eine mögliche
Behandlung durchgeführt wurde;
Die Erkrankung hat sich seit der vorherigen
•
Untersuchung und/oder Behandlung
weder verschlechtert noch signifikant
verändert hat.
Hat sich der Kunde auf der Grundlage einer
informierten und fachkundigen Entscheidung
dazu entschieden, den Ratschlag, ein ärztliches
Gutachten einzuholen, nicht anzunehmen, ist
es zulässig, mit der Empfehlung passender
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Hörgeräte-Systeme fortzufahren, sofern folgende
Aspekte beachtet werden:
Die Empfehlung wird keine nachteiligen
•
Auswirkungen auf die Gesundheit oder
das allgemeine Wohlbefinden des Kunden
haben;
Die Unterlagen belegen, dass alle
•
notwendigen Überlegungen zum Wohl
des Kunden angestellt wurden
Falls gesetzlich vorgeschrieben, hat der Kunde
eine Verzichtserklärung unterschrieben, um zu
bestätigen, dass die Überweisungsempfehlung
nicht angenommen wurde und dass es sich um
eine bewusste Entscheidung handelt.
Angestrebte Zielgruppe
Die angestrebte Zielgruppe sind Personen
mit leichter bis hochgradiger Schwerhörigkeit
(ISO 60115-18) ab einem Alter von 8 Jahren. Die
angestrebte Zielgruppe für die Tinnitus-Funktion
sind Personen ab 18 Jahren.
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