Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses Produkt gemäß Richtlinie über Elektro- und Elek-
tronik-Altgeräte (2012/19/EU) und nationalen Gesetzen nicht über den Hausmüll entsorgt wer-
den darf. Dieses Produkt muss bei einer dafür vorgesehenen Sammelstelle abgegeben wer-
den. Dies kann z. B. durch Rückgabe beim Kauf eines ähnlichen Produkts oder durch Abgabe
bei einer autorisierten Sammelstelle für die Wiederaufbereitung von Elektro- und Elektronik- Altgerä-
te geschehen. Der unsachgemäße Umgang mit Altgeräten kann aufgrund potentiell gefährlicher
Stoffe, die häufig in Elektro- und Elektronik-Altgeräten enthalten sind, negative Auswirkungen auf die
Umwelt und die menschliche Gesundheit haben.
Durch die sachgemäße Entsorgung dieses Produkts tragen Sie außerdem zu einer effektiven Nut-
zung natürlicher Ressourcen bei. Informationen zu Sammelstellen für Altgeräte erhalten Sie bei Ihrer
Stadtverwaltung, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, einer autorisierten Stelle für die Ent-
sorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten oder Ihrer Müllabfuhr.
Umweltschutz
Verschmutztes Wartungsmaterial und Betriebsstoffe in einer dafür vorgesehenen Sammelstelle ab-
geben. Das Altöl muss ordentlich entsorgt werden.
Achten Sie bei der Entsorgung von Restflüssigkeiten (Öle und Treibstoff) auf die entsprechenden
Umweltbestimmungen. Wir empfehlen, restlichen Betriebsstoffe in einem dafür geeigneten ver-
schlossenen Behälter zu Ihrer Sammelstelle zu bringen. Die restlichen Betriebsstoffe nicht in den
Abfall werfen oder auf den Boden gießen.
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