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Entsorgung

8 Entsorgung
Beachten Sie im Falle einer Entsorgung die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
Information zur Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten in der Europäischen
Gemeinschaft.
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird für elektrisch betriebene Geräte die Entsorgung
durch nationale Regelungen vorgegeben, die auf der EU-Richtlinie 2002/96/EC über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte (WEEE) basieren.
Danach dürfen alle nach dem 13.08.2005 gelieferten Geräte im Business-to-Business-Bereich,
in den dieses Produkt eingeordnet ist, nicht mehr mit dem kommunalen oder Hausmüll entsorgt
werden. Um dies zu dokumentieren sind sie mit folgendem Kennzeichen ausgestattet:
Abb. 34: Entsorgungskennzeichen
Da die Entsorgungsvorschriften innerhalb der EU von Land zu Land unterschiedlich sein
können, bitten wir Sie im Bedarfsfall Ihren Lieferanten anzusprechen. In Deutschland gilt diese
Kennzeichnungspflicht ab dem 23.03.2006. Ab diesem Termin hat der Hersteller für alle ab dem
13.08.2005 gelieferten
In Deutschland gilt diese Kennzeichnungspflicht ab dem 23.03.2006. Ab diesem Termin hat der
Hersteller für alle ab dem 13.08.2005 gelieferten Geräte eine angemessene Möglichkeit der
Rücknahme anzubieten. Für alle vor dem 13.08.2005 gelieferten Geräte ist der Letztverwender
für die ordnungsgemäße Entsorgung zuständig.
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