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Produktbeschreibung; Zweckbestimmung - Bestimmungsgemäße Verwendung; Zweckbestimmung - KaVo EXPERTtorque E679 Gebrauchsanweisung

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Gebrauchsanweisung EXPERTtorque E679 – EXPERTtorque Mini E675
3 Produktbeschreibung | 3.1 Zweckbestimmung – Bestimmungsgemäße Verwendung

3 Produktbeschreibung

▪ EXPERTtorque LUX E679 L Mat.-Nr. 1.006.9200
▪ EXPERTtorque Mini LUX E675 L Mat.-Nr. 1.006.6400
▪ EXPERTtorque Mini LUX E675 LMW Mat.-Nr. 1.006.0800
Die EXPERTtorque LUX E679 L, Mini LUX E675 L, Mini LUX E675 LMW sind
zahnärztliche Handstücke gemäß § 21 CFR 872.4200 (Zahnärztliche Hand-
stücke und Zubehör).
Die EXPERTtorque LUX E679 L, Mini LUX E675 L, Mini LUX E675 LMW sind luft-
betriebene zahnärztliche Handstücke, die nur für den Einsatz durch geschultes
Fachpersonal im Bereich der allgemeinen Zahnheilkunde bestimmt sind. Es
handelt sich um luftbetriebene Handstücke, die mehrfach verwendbar und er-
gonomisch geformt sind und die mit einem Lichtleiter ausgerüstet sind. Die
Handstücke können in einem Dampfsterilisator (Autoklav) sterilisiert werden.
Die EXPERTtorque Handstücke LUX E679 L, Mini LUX E675 L, Mini LUX E675
LMW sind über einen innengeführten Schlauch und die MULTIflex-Kupplung mit
der zahnärztlichen Behandlungseinheit verbunden und erhalten so die erforder-
liche Antriebsluft sowie die Kühlmedien für die konservierende Zahnbehand-
lung; Licht und Wasser gelangen auf diese Weise zum Behandlungsfeld.
3.1 Zweckbestimmung – Bestimmungsgemäße
Verwendung

Zweckbestimmung:

Die EXPERTtorque LUX E679 L, Mini LUX E675 L, Mini LUX E675 LMW sind be-
stimmt für das Entfernen von kariösem Material, für das Reduzieren von Zahn-
hartgewebe, für Kavitäten- und Kronenpräparationen, für das Entfernen von
Füllungen und das Bearbeiten und die Oberflächenbearbeitung von Zahnpräpa-
rationen und -restaurationen sowie für das Polieren von Zähnen. Sie dürfen nur
von geschultem Fachpersonal im Bereich der allgemeinen Zahnheilkunde einge-
setzt werden.
Laut Bundesgesetz der Vereinigten Staaten darf dieses Gerät nur an
medizinisches Fachpersonal/Zahnärzte verkauft bzw. von diesem Per-
sonenkreis bestellt werden.
Darf nur im Bereich der Zahnheilkunde eingesetzt werden.
VORSICHT
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