9 Hinweise zur Überwachung
9.1 Privatsphäre
Es liegt in der Verantwortung des Benutzers sich mit sämtlichen geltenden Ge-
setzen und Vorschriften vertraut zu machen, die die Verwendung von Kameras
verbieten oder einschränken und diese einzuhalten.
Die Aufnahme und Verbreitung eines Bildes einer Person kann eine Verletzung
ihrer Privatsphäre darstellen, für die Sie möglicherweise haftbar gemacht
werden.
Bitten Sie um eine Genehmigung, bevor Sie Personen filmen, und zwar insbe-
sondere dann, wenn Sie Ihre Aufnahmen im Internet oder auf einem anderen
Medium aufbewahren und/oder die Bilder verbreiten möchten.
Verbreiten Sie keine abwertenden Bilder oder solche, die dem Ruf oder der
Würde einer Person schaden bzw. anderweitige Beeinträchtigungen nach sich
ziehen könnten.
9.2 Überwachungskameras
In Ihrem Land kann es gesetzlich vorgeschrieben sein, dass, sollten Sie
Überwachungskameras auf Ihrem Grundstück verwenden, ein entsprechender
Warnhinweis anzubringen ist. In solchen Fällen gilt es einen Aufkleber oder ein
Schild mit einem Warnhinweis anzubringen, und zwar an einer Stelle, an der
er/es für Personen, die Ihr Grundstück unbefugt betreten, gut sichtbar ist.
Auch sollten Sie Kameras nicht so ausrichten, dass sich die Überwachung
auf öffentliche Bereiche erstreckt und sich darin aufhaltende Personen auf
Videoaufnahmen identifizieren lassen.
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