Jedes schwerwiegende Vorkommnis, das im
Zusammenhang mit dem Hörgerät aufgetreten
ist, muss dem Hersteller und der zuständigen
Behörde des Wohnsitzstaates gemeldet werden.
„Schwerwiegendes Vorkommnis" bezeichnet ein
Vorkommnis, das direkt oder indirekt eine der
nachstehenden Folgen hatte oder haben könnte:
den Tod eines Patienten, Anwenders oder einer
•
anderen Person
die vorübergehende oder dauerhafte
•
schwerwiegende Verschlechterung des
Gesundheitszustandes eines Patienten,
Anwenders oder einer anderen Person
eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche
•
Gesundheit
Um ein unerwartetes Betriebsverhalten oder
Vorkommnis zu melden, wenden Sie sich bitte an den
Hersteller oder dessen Vertreter.
Verwendungszweck:
Das Hörgerät dient der Verstärkung von Tönen und
ihrer Übertragung auf das Ohr, um eine Hörminderung
auszugleichen.
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