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Fahrzeugregistrierung; Bestimmungsgemäßer Gebrauch Des Fahrzeugs; Informationen Zur Reach-Verordnung - Mercedes-Benz G-Klasse SUV 2020 Betriebsanleitung

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Allgemeine Hinweise
der erforderlichen Arbeiten am Fahrzeug. Dies
gilt insbesondere für sicherheitsrelevante Arbei‐
ten.
Lassen Sie folgende Arbeiten am Fahrzeug
immer in einer qualifizierten Fachwerkstatt
durchführen:
Sicherheitsrelevante Arbeiten
R
Service‑ und Wartungsarbeiten
R
Instandsetzungsarbeiten
R
Veränderungen sowie Ein‑ und Umbauten
R
Arbeiten an elektronischen Bauteilen
R
Mercedes‑Benz empfiehlt Ihnen einen
Mercedes‑Benz Servicestützpunkt.

Fahrzeugregistrierung

Es kann vorkommen, dass Mercedes-Benz seine
Servicestützpunkte anleitet, an bestimmten
Fahrzeugen technische Inspektionen vorzuneh‐
men. Durch die Inspektionen wird die Qualität
oder die Sicherheit der Fahrzeuge verbessert.
Nur wenn Mercedes-Benz Ihre Registrierungsda‐
ten hat, kann Mercedes-Benz Sie über die Fahr‐
zeugüberprüfungen informieren.
In folgenden Fällen kann es sein, dass Ihr Fahr‐
zeug noch nicht auf Sie registriert ist:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht bei einem auto‐
R
risierten Fachhändler erworben haben.
Wenn Ihr Fahrzeug noch nicht in einem
R
Mercedes-Benz Servicestützpunkt untersucht
wurde.
Lassen Sie Ihr Fahrzeug am besten in einem
Mercedes-Benz Servicestützpunkt registrieren.
Informieren Sie Mercedes-Benz möglichst bald
über eine Änderung Ihrer Adresse oder einen
Wechsel des Fahrzeughalters. Dies können Sie
z.B. in einem Mercedes-Benz Servicestützpunkt
tun.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch des Fahr‐
zeugs
Wenn Sie Warnhinweis-Aufkleber entfernen, kön‐
nen Sie oder andere Personen Gefahren nicht
erkennen. Belassen Sie Warnhinweis-Aufkleber
an ihrer Position.
Wenn Sie das Fahrzeug benutzen, berücksichti‐
gen Sie insbesondere folgende Informationen:
Sicherheitshinweise in dieser Anleitung
R
Technische Daten des Fahrzeugs
R
Verkehrsregeln und ‑vorschriften
R
Kraftfahrzeuggesetze und Sicherheitsstan‐
R
dards

Informationen zur REACH-Verordnung

Nur für EU- und EFTA-Länder:
Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr.
1907/2006, Artikel 33) sieht eine Informations‐
pflicht für besonders besorgniserregende Stoffe
(SVHC) vor.
Die Mercedes‑Benz AG handelt nach bestem
Wissen, um den Einsatz und Gebrauch dieser
SVHCs zu vermeiden sowie dem Kunden den
sicheren Umgang mit diesen Stoffen zu ermögli‐
chen. Nach Lieferantenauskunft und internen
Produktinformationen der Mercedes‑Benz AG

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