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Qualifizierte Fachwerkstatt; Fahrzeugregistrierung; Bestimmungsgemäßer Gebrauch Des Fahrzeugs; Informationen Zur Reach-Verordnung - Mercedes-Benz AMG GT Coupe 2018 Betriebsanleitung

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Qualifizierte Fachwerkstatt

Eine qualifizierte Fachwerkstatt besitzt die not‐
wendigen Fachkenntnisse, Werkzeuge und Quali‐
fikationen für die sachgerechte Durchführung
der erforderlichen Arbeiten am Fahrzeug. Dies
gilt insbesondere für sicherheitsrelevante Arbei‐
ten.
Lassen Sie folgende Arbeiten am Fahrzeug
immer in einer qualifizierten Fachwerkstatt
durchführen:
Sicherheitsrelevante Arbeiten
R
Service‑ und Wartungsarbeiten
R
Instandsetzungsarbeiten
R
Veränderungen sowie Ein‑ und Umbauten
R
Arbeiten an elektronischen Bauteilen
R
Mercedes‑AMG empfiehlt Ihnen einen
Mercedes‑Benz Servicestützpunkt.

Fahrzeugregistrierung

Es kann vorkommen, dass Mercedes-Benz seine
Servicestützpunkte anleitet, an bestimmten
Fahrzeugen technische Inspektionen vorzuneh‐
men. Durch die Inspektionen wird die Qualität
oder die Sicherheit der Fahrzeuge verbessert.
Nur wenn Mercedes-Benz Ihre Registrierungsda‐
ten hat, kann Mercedes-Benz Sie über die Fahr‐
zeugüberprüfungen informieren.
In folgenden Fällen kann es sein, dass Ihr Fahr‐
zeug noch nicht auf Sie registriert ist:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht bei einem auto‐
R
risierten Fachhändler erworben haben.
Wenn Ihr Fahrzeug noch nicht in einem
R
Mercedes-Benz Servicestützpunkt untersucht
wurde.
Lassen Sie Ihr Fahrzeug am besten in einem
Mercedes-Benz Servicestützpunkt registrieren.
Informieren Sie Mercedes-Benz möglichst bald
über eine Änderung Ihrer Adresse oder einen
Wechsel des Fahrzeughalters. Dies können Sie
z.B. in einem Mercedes-Benz Servicestützpunkt
tun.
Allgemeine Hinweise
Bestimmungsgemäßer Gebrauch des Fahr‐
zeugs
Wenn Sie Warnhinweis-Aufkleber entfernen, kön‐
nen Sie oder andere Personen Gefahren nicht
erkennen. Belassen Sie Warnhinweis-Aufkleber
an ihrer Position.
Wenn Sie das Fahrzeug benutzen, berücksichti‐
gen Sie insbesondere folgende Informationen:
Sicherheitshinweise in dieser Anleitung
R
Technische Daten des Fahrzeugs
R
Verkehrsregeln und ‑vorschriften
R
Kraftfahrzeuggesetze und Sicherheitsstan‐
R
dards

Informationen zur REACH-Verordnung

Nur für EU- und EFTA-Länder:
Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr.
1907/2006, Artikel 33) sieht eine Informations‐
pflicht für besonders besorgniserregende Stoffe
(SVHC) vor.
Die Daimler AG handelt nach bestem Wissen, um
den Einsatz und Gebrauch dieser SVHCs zu ver‐
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