7
Inbetriebnahme
7.1
Allgemeines
7.2
Checkliste zur Inbetriebnahme
Tab.27
Checkliste zur Inbetriebnahme
1.
Anlagenstandort
2.
Benutzer
3.
Kesseltyp/Bezeichnung
4.
Herstellnummer
5.
Gaskennwerte
6.
7.
Alle Leitungen und Anschlüsse auf Dichtheit geprüft?
8.
Abgasanlage geprüft?
9.
Gasleitung geprüft und entlüftet?
10.
Ruhedruck am Eingang des Gasventils gemessen?
11.
Freilauf der Pumpen geprüft?
12.
Heizungsanlage befüllen
13.
Schwerkraftbremsen wieder in Betriebsstellung bringen
14.
Verwendete Wasserzusätze
15.
Gas-Fließdruck bei Volllast am Eingang des Gasventils gemessen?
16.
Gas-Düsendruck bei Volllast am Ausgang des Gasventils gemessen?
17.
CO
-Gehalt bei Kleinlast
2
18.
CO-Gehalt bei Kleinlast
19.
CO
-Gehalt bei Volllast
2
20.
CO-Gehalt bei Volllast
21.
Funktionsprüfung:
22.22.
23.
24.
25.
Programmieren:
26.
27.
28.
Dichtheit der Abgasanlage im Betrieb geprüft (z.B. CO
29.
Benutzer eingewiesen?
30.
Dokumente übergeben?
Es wurden nur entsprechend der jeweiligen Norm geprüfte und gekennzeichnete Bauteile ver
wendet. Alle Anlagen-Bauteile wurden nach Angaben der Hersteller eingebaut.
Die Gesamtanlage entspricht der Norm.
Um einen zuverlässigen und sparsamen Betrieb des Wärmeerzeugers auf lange Zeit zu gewähr
leisten, empfehlen wir eine jährliche Wartung des Wärmeerzeugers.
7792095 - 02 - 25112022
Gefahr!
Die Erstinbetriebnahme darf nur von einer zugelassenen
Heizungsfachkraft durchgeführt werden! Die Heizungsfachkraft
prüft die Dichtheit der Leitungen, die ordnungsgemäße Funktion
aller Regel-, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen und misst die
Verbrennungswerte. Bei unsachgemäßer Ausführung besteht die
Gefahr von erheblichen Personen-, Umwelt- und Sachschäden!
Wobbeindex
Betriebsheizwert
Heizbetrieb
Trinkwasserbetrieb
Uhrzeit / Datum
Komfortsollwert Heizkreis 1/2
Nennsollwert Trinkwasser
Automatisches Tages-Zeitprogramm
Heizkennlinie kontrolliert?
-Messung im Ringspalt)?
2
7 Inbetriebnahme
kWh/m³
kWh/m³
mbar
mbar
mbar
%
ppm
%
ppm
°C
°C
Uhr
Datum / Unter
schrift
Firmenstempel
............................
...
WBC 22/28.1
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