7 Inbetriebnahme
7
Inbetriebnahme
7.1
Allgemeines
7.2
Allgemeines
14
PSW 100 und PSW 300 - 500 B
Gefahr!
Die Erstinbetriebnahme darf nur von einem zugelassenen Hei
zungsfachmann durchgeführt werden! Der Heizungsfachmann
prüft die Dichtheit der Leitungen, die ordnungsgemäße Funktion al
ler Regel-, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen und misst die Ver
brennungswerte. Bei unsachgemäßer Ausführung besteht die Ge
fahr von erheblichen Personen-, Umwelt- und Sachschäden!
Verweis:
Das Installationshandbuch der Wärmepumpe ist zu beachten!
Vorsicht!
Die Erstinbetriebnahme ist vom Heizungsfachmann vorzunehmen.
Dieser weist den Betreiber in die ordnungsgemäße Bedienung der
Anlage ein und weist ihn darauf hin, dass der Speicher regelmäßig
gewartet und gereinigt werden muss.
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