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Mercedes-Benz C-Klasse Cabriolet 2020 Betriebsanleitung Seite 199

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196 Fahren und Parken
Die einzelnen Teilfunktionen sind in verschie‐
denen Geschwindigkeitsbereichen verfüg‐
bar:
Die Abstandswarnfunktion kann Sie in den fol‐
genden Situationen warnen:
Wenn ab etwa 30 km/h über mehrere Sekun‐
R
den der Abstand zum vorausfahrenden Fahr‐
zeug für die gefahrene Geschwindigkeit zu
gering ist, leuchtet die Warnleuchte
Abstandswarnung im Kombiinstrument L
auf.
Wenn Sie sich ab etwa 7 km/h einem Fahr‐
R
zeug, Fahrradfahrer oder Fußgänger kritisch
nähern, hören Sie einen Intervallwarnton und
die Warnleuchte Abstandswarnung im Kombi‐
instrument L leuchtet auf.
Bremsen Sie umgehend oder weichen Sie dem
Hindernis aus, sofern dies gefahrlos möglich ist
und die Verkehrssituation dies zulässt.
Abstandswarnfunktion (Fahrzeuge ohne
Fahrassistenz-Paket)
Die Abstandswarnfunktion kann Sie in folgenden
Situationen mit Intervallwarnton und Warn‐
leuchte unterstützen:
bei Geschwindigkeiten bis ca. 250 km/h auf
R
vorausfahrende Fahrzeuge
bei Geschwindigkeiten bis ca. 80 km/h auf
R
stehende Fahrzeuge, bewegte Fußgänger und
vorausfahrende Fahrradfahrer
bei Geschwindigkeiten bis ca. 60 km/h auf
R
querende Fahrradfahrer
Abstandswarnfunktion (Fahrzeuge mit Fahr‐
assistenz-Paket)
Die Abstandswarnfunktion kann Sie in folgenden
Situationen mit Intervallwarnton und Warn‐
leuchte unterstützen:
bei Geschwindigkeiten bis ca. 250 km/h auf
R
vorausfahrende Fahrzeuge
bei Geschwindigkeiten bis ca. 100 km/h auf
R
stehende Fahrzeuge
bei Geschwindigkeiten bis ca. 80 km/h auf
R
bewegte Fußgänger und vorausfahrende
Fahrradfahrer
bei Geschwindigkeiten bis ca. 70 km/h auf
R
stehende Fußgänger, querende Fahrzeuge
und stehende und querende Fahrradfahrer
Autonome Bremsfunktion (Fahrzeuge ohne
Fahrassistenz-Paket)
Die Autonome Bremsfunktion kann ab einer
Geschwindigkeit von etwa 7 km/h in folgenden
Situationen eingreifen:
bei Geschwindigkeiten bis ca. 200 km/h auf
R
vorausfahrende Fahrzeuge
bei Geschwindigkeiten bis ca. 80 km/h auf
R
vorausfahrende Fahrradfahrer
bei Geschwindigkeiten bis ca. 60 km/h auf
R
bewegte Fußgänger und querende Fahrrad‐
fahrer
bei Geschwindigkeiten bis ca. 50 km/h auf
R
stehende Fahrzeuge

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