6.4 Matratzen
Grundsätzlich sind für Gesundheitsbetten von Hermann Bock
alle Schaumstoff- und Latexmatratzen verwendbar, die minde-
stens ein Raumgewicht von 35 kg/m
cm, 100 x 190 cm, 90 x 200 cm und 100 x 200 cm haben.
Die Höhe der verwendeten Matratze darf:
bei Stahl-, Alu-, Federholz- oder Ripoplan-Liegeflächen 15
cm (bei Objektbetten 16 cm) und
bei Liegeflächen mit Federsystemen 12 cm
nicht überschreiten.
Bei höheren Matratzen muss ein zusätzliches Aufsteckgitter ver-
wendet werden, das als Zubehör erhältlich ist. Bei Verwendung
von Schaumstoffmatratzen empfehlen wir Ein- bzw. Kerbschnit-
te zur besseren Anpassung an die Liegefläche.
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bei den Maßen 90 x 190
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