Die Seitengitter dienen in erster Linie dem Herausfallschutz. Bei sehr stark abgemager-
ten Pflegepersonen ist dieser Schutz durch die Seitengitter nicht mehr ausreichend ge-
geben, und es müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen z. B. durch ergänzende
Anbringung einer aufschiebbaren Seitengitter-Abpolsterung (Zubehör) ergriffen werden.
Die Abstände der durchgehenden Seitengitter müssen kleiner 12 cm sein. Bei Benutzung
der durchgehenden Seitengitter dürfen diese nicht in Diagonalstellung verbleiben.
Bock-Top-Tipp
Beim Einsatz unterschiedlicher Matratzenstärken darf die Mindesthöhe von 22 cm, gemessen
von der oberen Kante des Seitengitters über der Matratze, ohne Kompression nicht unter-
schritten werden. Bei höheren Matratzen muss ein zusätzliches Aufsteckgitter verwendet
werden, das als Zubehör erhältlich ist.
Bock-Gefahren-Hinweis
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Verwenden Sie nur Original-Bock-Seitengitter, die als Zubehör für jedes Gesundheitsbett
erhältlich sind.
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Verwenden Sie nur technisch einwandfreie und unbeschädigte Seitengitter mit den zu-
lässigen Spaltmaßen.
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Achten Sie auf das sichere Einrasten der Seitengitter.
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Kontrollieren Sie vor der Anbringung des Seitengitters und jedem Neueinsatz alle me-
chanischen Teile am Bettgestell und Seitengitter, die für die Befestigung des Seitengit-
ters sorgen, auf mögliche Beschädigungen.
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Die Bedienung der Seitengitter sollte immer mit großer Sorgfalt vorgenommen werden,
da es schnell zu Quetschungen an den Fingern zwischen den Längsholmen kommen
kann.
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