Abgasleitungs-Systeme
12.5 Allgemeine Hinweise zum Abgasleitungs-System
12.6 Montage Abgassystem
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12.5.1 Normen und Vorschriften
Neben den allgemeinen Regeln der Technik sind insbesondere zu beachten:
- Bestimmungen des beiliegenden Zulassungsbescheids
- Ausführungsbestimmungen der DVGW-TRGI, G 600
- Baurechtliche Bestimmungen der Bundesländer gemäß Feuerungsverordnung und Bauord-
nung
Vorsicht!
Aufgrund unterschiedlicher Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern und regional ab-
weichender Handhabung (Abgasführung, Reinigungs- und Kontrollöffnungen etc.) sollte vor
Montagebeginn mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister Rücksprache gehalten
werden.
12.5.2 Belastete Schornsteine
Bei der Verbrennung von festen oder flüssigen Brennstoffen kommt es zu Ablagerungen und
Verunreinigungen im zugehörigen Abgasweg. An den Innenwänden haftet Ruß, der mit Schwe-
fel und Halogenkohlenwasserstoffen belastet ist. Derartige Abgaswege sind ohne Vorbehand-
lung nicht zur Verbrennungsluftversorgung von Wärmeerzeugern geeignet. Verunreinigte Ver-
brennungsluft gilt als eine der Hauptursachen für Korrosionsschäden und Störungen an Feuer-
stätten. Soll die Verbrennungsluft über einen bestehenden Schornstein angesaugt werden, so
muss dieser Abgasweg geprüft und ggf. gereinigt werden. Sollten bauliche Mängel (z. B. alte,
brüchige Schornsteinfugen) der Nutzung zur Verbrennungsluftversorgung entgegenstehen, sind
geeignete Maßnahmen wie das Ausschleudern des Kamins durchzuführen. Eine Belastung der
Verbrennungsluft mit Fremdstoffen muss sicher ausgeschlossen sein.
Ist eine entsprechende Sanierung des vorhandenen Abgaswegs nicht möglich, kann der Wärme-
erzeuger an einer konzentrischen Abgasleitung raumluftunabhängig betrieben werden. Die kon-
zentrische Abgasleitung muss im Schacht gerade geführt werden.
12.5.3 Blitzschutz
Stromschlaggefahr!
Lebensgefahr durch Blitzschlag!
Die Schornsteinkopfabdeckung muss ggf. in einer evtl. vorhandenen Blitzschutzanlage und in
den hausseitigen Potenzialausgleich eingebunden werden. Diese Arbeiten sind von einem zuge-
lassenen Blitzschutz- bzw. Elektrofachbetrieb durchzuführen.
12.5.4 Schachtanforderungen
Die Abgasanlage ist innerhalb von Gebäuden in eigenen, belüfteten Schächten anzuordnen. Die
Schächte müssen aus nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen bestehen:
- Feuerwiderstandsdauer des Schachtes: 90 Min.
- Feuerwiderstandsdauer des Schachtes bei Gebäuden mit geringerer Bauhöhe: 30 Min.
Warnung!
Verletzungsgefahr durch fehlende Arbeitshandschuhe!
Es wird empfohlen, bei Montagearbeiten, insbesondere beim Kürzen von Rohren, Arbeitshand-
schuhe zu tragen.
12.6.1 Montage mit Gefälle
Die Abgasleitung muss mit Gefälle zum Gas-Brennwertgerät verlegt werden, damit das Kon-
denswasser aus der Abgasleitung zum zentralen Kondenswassersammler des Gas-Brennwertge-
räts ablaufen kann.
Die Mindestgefälle betragen für:
- Waagerechte Abgasleitung: min. 3° (min. 5,5 cm auf einen Meter).
- Außenwanddurchführung: min. 1° (min. 2,0 cm auf einen Meter).
WGB/WGB-K Serie .1
7841144-01 02.23