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9 Betreiberpflichten
Sie haben ein langlebiges und servicefreundliches
Produkt gekauft. Jedoch benötigt jede technische
Anlage regelmässige Servicearbeiten, um die ein-
wandfreie Funktion zu erhalten.
Informieren Sie sich regelmässig über die Wasser-
qualität und die Druckverhältnisse des zu behan-
delnden Wassers. Bei Änderungen der Wasserqua-
lität müssen ggf. Änderungen in den Einstellungen
vorgenommen werden. Fordern Sie in diesem Fall
eine Fachberatung an.
Voraussetzung für Funktion und Sicherheit der Anla-
ge sind die regelmässigen Kontrollen (alle 2 Mona-
te) durch den Betreiber und eine halbjährliche rou-
tinemässige Wartung (EN 806-5) durch den BWT-
Kundendienst oder einen von BWT zur Wartung au-
torisierten Installateur.
Eine weitere Voraussetzung für Funktion und Ge-
währleistung ist der Austausch der Verschleisstei-
le in den vorgeschriebenen Wartungsintervallen.
9.1 Inspektion
Folgende Kontrollen müssen vom Betreiber regel-
mässig durchgeführt werden.
Regeneriermittel kontrollieren und nachfüllen nach
Verbrauch
Wasserhärte überprüfen
Die Trinkwasserhärte und die eingestellte Verschnitt-
wasserhärte müssen 1 mal pro Monat kontrolliert
und evtl. korrigiert werden (siehe Inbetriebnahme)
Soleraum überprüfen
Den Vorratsraum für Regeneriermittel und Soleraum
alle 2 Monate auf Verschmutzungen überprüfen und
bei Bedarf mit Wasser reinigen.
Dichtigkeitsprüfung, Sichtkontrolle
Gerät und Anschlussleitungen alle 2 Monate auf
Dichtigkeit überprüfen.
Die Kontrollintervalle sind Mindestempfehlungen
und müssen bei empfindlichen Verbrauchersyste-
men vom Betreiber entsprechend verkürzt werden.
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9.2 Wartung
Folgende Wartungsarbeiten müssen regelmäs-
sig durch den BWT-Kundendienst oder einen von
BWT zur Wartung autorisierten Installateur durch-
geführt werden.
Wir empfehlen, einen Wartungsvertrag mit Ihrem
Installateur oder dem Werkskundendienst abzu-
schliessen.
Funktionsprüfungen
Inspektion Rückflussverhinderer
Inspektion Schwimmerschalter
Inspektion Elektrolysezelle
Kontrolle Wasserzähler
Hydraulische Überprüfung
Kontrolle / Reinigung / Austausch
Anschluss-Stück Einsäulenenthärter alle 5 Jahre
Solezumessung
Rückflussverhinderer
Steuerventil mit Harzdruckflasche
10 Gewährleistung
Im Störfall während der Gewährleistungszeit wen-
den Sie sich bitte unter Nennung des Gerätetyps
und der Produktionsnummer (siehe technische Da-
ten bzw. Typenschild des Gerätes) an Ihren Ver-
tragspartner, die Installationsfirma.
Die Nichteinhaltung der Einbauvorbedingungen und
der Betreiberpflichten führen zum Gewährleistungs-
und Haftungsausschluss.
Die im Kapitel Betreiberpflichten definierten Ver-
schleissteile und die aus nicht rechtzeitigem Aus-
tausch resultierenden Schäden unterliegen nicht
der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung.
Geräteausfälle oder mangelhafte Leistung, welche
durch falsche Werkstoffwahl/-kombination, einge-
schwemmte Korrosionsprodukte oder Eisen- und
Manganablagerungen verursacht wurden, bzw. für
daraus entstehende Folgeschäden übernimmt BWT
keine Haftung.
Bei Verwendung von Regeneriermittel, das nicht
der DIN EN 973 Typ A entspricht erlischt die Ge-
währleistung.
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 10 Jahre