Sicherheitshinweise
2.5
Restrisiken
Auch wenn alle Sicherheitsvorschriften beachtet werden und die Maschine vorschriftgemäß
verwendet wird, bestehen noch Restrisiken:
▪ Berühren von rotierenden Teilen oder Werkzeugen.
▪ Verletzung durch umherfliegende Werkstücke oder Werkstückteile.
▪ Brandgefahr bei unzureichender Belüftung des Motors.
▪ Beeinträchtigung des Gehörs bei Arbeiten ohne Gehörschutz.
▪ Menschliches Fehlverhalten (z.B. durch übermäßige Körperanstrengung, mentale
Überlastung ....)
Jede Maschine weist Restrisiken auf, bei der Ausführung von Arbeiten ist daher immer
größte Vorsicht geboten. Ein sicheres Arbeiten hängt vom Bedienpersonal ab!
2.6
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine - RuckZuck - ist ausschließlich zum Spalten von Holz mit einem Durchmesser
von 10 - 30 cm und einer Länge von 10 - 55 cm geeignet.
Die Maschine darf ausschließlich zum Bearbeiten von Brennholz verwendet werden!
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vorgeschriebenen
Betriebs-, Kontroll-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen sowie die besondere
Beachtung der in der Betriebsanleitung enthaltenen Sicherheitshinweise!
2.7
Sachwidrige Verwendung
Jede andere bzw. sachwidrige Verwendung, als unter „Bestimmungsgemäße Verwendung"
angegeben, ist ausdrücklich untersagt!
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