2 Sicherheit
2.4 Personalqualifikation und Personalschulung
Das Personal muss die entsprechende Qualifikation für Montage, Bedienung, War-
tung und Inspektion aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und Überwa-
chung des Personals müssen bei Transport, Montage, Bedienung, Wartung und In-
spektion durch den Betreiber genau geregelt sein.
Unkenntnisse des Personals sind durch Schulungen und Unterweisungen durch aus-
reichend geschultes Fachpersonal zu beseitigen. Gegebenenfalls kann die Schulung
durch Beauftragung des Herstellers/Lieferanten durch den Betreiber erfolgen.
Schulungen für das Gerät nur unter Aufsicht von technischem Fachpersonal durch-
führen.
2.5 Folgen und Gefahren bei Nichtbeachtung der Anleitung
▪ Die Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung führt zum Verlust der Gewährleis-
tungs- und Schadensersatzansprüche.
▪ Die Nichtbeachtung kann beispielsweise folgende Gefährdungen nach sich zie-
hen:
– Gefährdung von Personen durch elektrische, thermische, mechanische und
chemische Einwirkungen sowie Explosionen
– Versagen wichtiger Funktionen des Produkts
– Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
– Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
2.6 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Neben den in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheitshinweisen sowie der bestim-
mungsgemäßen Verwendung gelten folgende Sicherheitsbestimmungen:
▪ Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheits- und Betriebsbestimmungen
▪ Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit gefährlichen Stoffen
▪ Geltende Normen, Richtlinien und Gesetze
2.7 Software-Änderungen
Die Software ist speziell für dieses Produkt entwickelt und aufwändig getestet wor-
den.
Änderungen oder auch Hinzufügen von Software oder Softwareteilen sind nicht er-
laubt.
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