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Allgemein - EWM Powercleaner PRO SET Betriebsanleitung

Schweißnahtreinigungsgeräte
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2.3

Allgemein

Keine unsachgemäßen Reparaturen und Modifikationen!
Um Verletzungen und Geräteschäden zu vermeiden, darf das Gerät nur von
sachkundigen, befähigten Personen repariert bzw. modifiziert werden!
Garantie erlischt bei unbefugten Eingriffen!
Im Reparaturfall befähigte Personen (sachkundiges Servicepersonal) beauftragen!
Unfallgefahr bei Außerachtlassung der Sicherheitshinweise!
Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann lebensgefährlich sein!
Sicherheitshinweise dieser Anleitung sorgfältig lesen!
Landesspezifische Unfallverhütungsvorschriften beachten!
Personen im Arbeitsbereich auf die Einhaltung der Vorschriften hinweisen!
Explosionsgefahr!
Scheinbar harmlose Stoffe in geschlossenen Behältern können durch Erhitzung
Überdruck aufbauen.
Behälter mit brennbaren oder explosiven Flüssigkeiten aus dem Arbeitsbereich entfernen!
Keine explosiven Flüssigkeiten, Stäube oder Gase durch das Schweißen oder Schneiden
erhitzen!
Rauch und Gase!
Rauch und Gase können zu Atemnot und Vergiftungen führen! Weiterhin können sich
Lösungsmitteldämpfe (chlorierter Kohlenwasserstoff) durch die ultraviolette Strahlung
des Lichtbogens in giftiges Phosgen umwandeln!
Für ausreichend Frischluft sorgen!
Lösungsmitteldämpfe vom Strahlungsbereich des Lichtbogens fernhalten!
Ggf. geeigneten Atemschutz tragen!
Feuergefahr!
Durch die beim Schweißen entstehenden hohen Temperaturen, sprühenden Funken,
glühenden Teile und heißen Schlacken können sich Flammen bilden.
Auch vagabundierende Schweißströme können zu Flammenbildung führen!
Auf Brandherde im Arbeitsbereich achten!
Keine leicht entzündbaren Gegenstände, wie z. B. Zündhölzer oder Feuerzeuge mitführen.
Geeignete Löschgeräte im Arbeitsbereich zur Verfügung halten!
Rückstände brennbarer Stoffe vom Werkstück vor Schweißbeginn gründlich entfernen.
Geschweißte Werkstücke erst nach dem Abkühlen weiterverarbeiten.
Nicht in Verbindung mit entflammbarem Material bringen!
Schweißleitungen ordnungsgemäß verbinden!
Lärmbelastung!
Lärm über 70 dBA kann dauerhafte Schädigung des Gehörs verursachen!
Geeigneten Gehörschutz tragen!
Im Arbeitsbereich befindliche Personen müssen geeigneten Gehörschutz tragen!
099-012149-EW500
28.06.2013
Sicherheitshinweise
GEFAHR
WARNUNG
VORSICHT
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