Vorwort
Ausrangierte Scooter und die Umwelt
Wenn Ihr Scooter überflüssig geworden ist oder ersetzt werden muß, kann
er meistens nach Rücksprache von Ihrem Händler zurückgenommen
werden. Sollte dies nicht möglich sein, dann erkundigen Sie sich bitte bei
der zuständigen Behörde nach den Möglichkeiten einer Wiederverwertung
bzw. nach einer umweltfreundlichen Entsorgung des Altmaterials. Bei der
Produktion des Scooters wurden verschiedene Kunststoffe und Metalle
verwendet. Überdies enthält der Scooter elektronische Komponenten, die
als elektronischer Abfall einzuordnen sind. Die Batterien sind als
chemischer Abfall einzuordnen.
Bestimmungsgemäße Verwendung1
Der Scooter Winner wurde entworfen für:
•
die Beförderung von Personen mit einem Gewicht von maximal 159 kg
•
die Benutzung auf Gehsteigen, Fuß- und Radwegen
•
die Benutzung im Haus und in dessen unmittelbarer Nähe
Ihr Händler muß Ihnen eine vernünftige Bedienungsanleitung aushändigen, bevor Sie
selbstständig am Verkehr teilnehmen können.
Sie müssen in der Lage sein, die Folgen der Handlungen beim Fahren mit dem Winner zu
korrigieren.
Die erste Erfahrung mit dem Winner Scooter muß unter Aufsicht eines
Ausbilders/Beraters stattfinden.
Der Winner Scooter ist kein Motorfahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
Der Winner hat eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h
Bevor Sie mit dem winner fahren, müssen Sie sich mit dem inhalt dieser
bedienungsanleitung gründlich vertraut machen.
Wenn Sie den Scooter für einen anderen Zweck als dessen zweckgemäße Bestimmung
verwenden, übernimmt Handicare keine Haftung für Schaden oder Verletzungen infolge
einer anderen Verwendung als der, für die der Scooter entwickelt und entworfen wurde.
1 Die „zweckgemäße Verwendung" gemäß der EN 292-1 ist die Verwendung, für die das technische Produkt
gemäß den Angaben des Herstellers,
einschließlich dessen Anweisungen in der Verkaufsbroschüre, geeignet ist. Im Zweifelsfall ist das die Verwendung,
die aus der Konstruktion, dem Modell und der Funktion des Produkts als üblich abgeleitet werden kann. Zur
bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Befolgen der Anweisungen in der Bedienungsanleitung.
56
¨