Konformitätserklärung
Konformitätserklärung
EU-Richtlinie 2014/53/EU
Adressen der Hersteller der Funkkomponenten
An allen Funkkomponenten muss gemäß Vorgaben der Richtlinie 2014/53/EU die Adresse des Herstellers
angegeben sein. Bei den Bestandteilen, die aufgrund ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht mit einem
Aufkleber versehen werden können, können die Adressen der jeweiligen Hersteller, wie gesetzlich
vorgeschrieben, der Tabelle 2 entnommen werden.
Hinweise
Dieses Gerät darf nur von einem Fachmann gehandhabt und installiert werden.
349