sollten in allen Fällen, in denen Aufnahmen mit identifizierbarem
Personenbezug möglich sind, über die Überwachungskamera
informiert werden. (siehe Abschnitt Hinweispflicht)
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre Anderer darf durch die gezeigten Bilder nicht verletzt
werden. Richten Sie Ihre Kamera nicht in den Garten oder auf die
Eingangstür Ihrer Nachbarwohnung, auch wenn diese Orte aus Ihrer
eigenen Wohnung oder von öffentlichen Standorten einsehbar sind.
Dies berechtigt nicht die Veröffentlichung dieser Einsichten.
Personelle Bestimmbarkeit
Eine personelle Bestimmbarkeit liegt vor, wenn festgestellt werden
kann, dass eine bestimmte Person zu einer bestimmten Zeit an einem
bestimmten Ort war. Die Identifikation kann dabei auch über ein
personenbezogenes Kennzeichen, wie z. B. das Fahrzeugkennzeichen,
erfolgen. Eine personelle Bestimmbarkeit von Personen ist unbedingt
zu vermeiden.
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