gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht kann mit Freiheitsstrafe
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oder Geldstrafe bestraft werden! Ebenso kann bestraft werden, wer
unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte, nichtöffentlich
gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder das
aufgenommene oder abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines
anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt öffentlich mitteilt.
Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung der Überwachungskamera sollten Sie folgende
Hinweise beachten:
Urheberschutz
Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen Bild. Nach dem
Urheberrechtsgesetz dürfen Bilder ohne Einwilligung der Betroffenen
nur dann veröffentlicht werden, wenn die Person lediglich als Beiwerk
neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen. Die
Beantwortung der Frage, ob eine Person nur Beiwerk ist, hängt von
den Umständen des Einzelfalls ab. Aus Gründen der Rechtssicherheit
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