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Warnhinweis Im Sinne Des § 201 Stgb; Mögliche Rechtsverletzungen; Urheberschutz; Schutz Der Privatsphäre - 7links IPC-695 Bedienungsanleitung

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Warnhinweis im Sinne des § 201 StGB:
Wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger
aufnimmt und eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich
macht kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden! Ebenso kann bestraft wer-
den, wer unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte, nichtöffentlich gesprochene
Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder das aufgenommene oder abgehörte
nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen In-
halt öffentlich mitteilt.
Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung der Überwachungskamera sollten Sie folgende Hinweise beachten:

Urheberschutz

Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen Bild. Nach dem Urheberrechtsgesetz
dürfen Bilder ohne Einwilligung der Betroffenen nur dann veröffentlicht werden, wenn die
Person lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erschei-
nen. Die Beantwortung der Frage, ob eine Person nur Beiwerk ist, hängt von den Umstän-
den des Einzelfalls ab. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten in allen Fällen, in denen
Aufnahmen mit identifizierbarem Personenbezug möglich sind, über die Überwachungska-
mera informiert werden. (siehe Abschnitt Hinweispflicht)
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre Anderer darf durch die gezeigten Bilder nicht verletzt werden. Richten Sie
Ihre Kamera nicht in den Garten oder auf die Eingangstür Ihrer Nachbarwohnung, auch
wenn diese Orte aus Ihrer eigenen Wohnung oder von öffentlichen Standorten einsehbar
sind. Dies berechtigt nicht die Veröffentlichung dieser Einsichten.

Personelle Bestimmbarkeit

Eine personelle Bestimmbarkeit liegt vor, wenn festgestellt werden kann, dass eine be-
stimmte Person zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort war. Die Identifikation
kann dabei auch über ein personenbezogenes Kennzeichen, wie z.B. das Fahrzeugkenn-
zeichen, erfolgen. Eine personelle Bestimmbarkeit von Personen ist unbedingt zu vermei-
den.
Überwachungskameras am Arbeitsplatz
Die Überwachung am Arbeitsplatz untersteht in Deutschland besonders strengen Aufla-
gen. Arbeitgeber sollten auf Überwachungskameras am Arbeitsplatz vollständig verzichten,
solange eine mögliche Rechtsverletzung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
Bitte informieren Sie sich über die in Ihrem Land gültigen Gesetze.
Überwachungskameras im Straßenverkehr
Bei Überwachungskameras mit Blick auf den Straßenverkehr empfiehlt es sich, den Stand-
ort der Kameras und den Bildausschnitt so zu konfigurieren, dass durch die Aufnahmen die
Verkehrsteilnehmer nicht über die Autonummer bestimmbar sind. Auch Fahrzeugaufschrif-
ten können zu einer Bestimmbarkeit der Verkehrsteilnehmer führen.
7Links – www.7links.me
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