g ebraucht oder einem Dritten zug g äng g lich macht kann mit Freiheitsstrafe
g
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oder Geldstrafe bestraft werden! Ebenso kann bestraft werden, wer
unbefug g t das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte, nichtöffentlich
g g esp p rochene Wort eines anderen mit einem Abhörg g erät abhört oder das
aufg g enommene oder abg g ehörte nichtöffentlich g g esp p rochene Wort eines
anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt öffentlich mitteilt.
Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung g der Überwachung g skamera sollten Sie folg g ende
Hinweise beachten:
Urheberschutz
Grundsätzlich hat j j ede Person das Recht am eig g enen Bild. Nach dem
Urheberrechtsg g esetz dürfen Bilder ohne Einwillig g ung g der Betroffenen
nur dann veröffentlicht werden, wenn die Person ledig g lich als Beiwerk
neben einer Landschaft oder sonstig g en Örtlichkeiten erscheinen. Die
Beantwortung g der Frag g e, ob eine Person nur Beiwerk ist, häng g t von
den Umständen des Einzelfalls ab. Aus Gründen der Rechtssicherheit
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