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Lagoon 52 Eignerhandbuch Seite 14

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Allgemeines
WARNUNG
Keine frei herunterhängenden Vorhänge oder sonstige Textilien in der Nähe oder über den Kochgeräten
oder anderen Geräten mit off enem Feuer anbringen.
Achten Sie auf die Sauberkeit der Bilge und überprüfen Sie regelmäßig, dass keine Kraftstoff - bzw. Gasdämpfe
oder -leckagen bemerkbar sind.
Keine brennbaren Stoff e im Maschinenraum lagern.
Das Schiff während des Betriebs von Kochgeräten und/oder der Heizung nicht unbeaufsichtigt lassen.
Beim Hantieren mit Kraftstoff oder Gas nicht rauchen.
Dafür sorgen, dass die Brandbekämpfungsmittel
auf dem besetzten Schiff sofort zugänglich sind.
Die Besatzungsmitglieder sind zu informieren:
• wo sich die Brandbekämpfungsmittel befi nden
und wie sie funktionieren.
• wo
die
Löschmittel-Einführöff nungen
Maschinenraum liegen.
• über die Lage von Fluchtwegen und Ausgängen.
Im
Falle
des
Brandbekämpfungsmitteln sind nur geeignete
Geräte einzusetzen, die dieselbe Bezeichnung
tragen oder eine gleichwertige technische
Kapazität und Feuerbeständigkeit aufweisen.
Falls nicht brennbare Stoff im Maschinenraum
gelagert werden, ist darauf zu achten, dass sie
nicht auf die Maschinenanlage fallen können und
weder den Zugang zum Maschinenraum noch
seinen Ausgang versperren können.
Die Wege zu den Ausgängen und Mannlöchern
nicht versperren.
Den Zutritt zu den Sicherheitsbedienelementen
nicht versperren, wie: Kraftstoff absperrhähne,
Gasabsperrhähne,
Bordstromanlage.
Den Zugang zu den in Schränken untergebrachten
tragbaren Feuerlöschern nicht versperren.
14
zum
Austausches
von
Trennschalter
für
die
Im Schiff sinnern keine Gaslampen verwenden.
Die Schiff sanlagen (vornehmlich Elektroinstallation,
Kraftstoff - und Gasanlage) nicht ändern und keine
Anlage von unzureichend qualifi zierten Personen
ändern lassen.
Bei laufendem Motor oder während des
Betriebs von Kochgeräten oder Heizung nicht
die Kraftstoff tanks befüllen oder Gasfl aschen
auswechseln..
Wartung von Brandbekämpfungsmitteln
Der Eigner/Benutzer des Schiff s muss:
die Brandbekämpfungsmittel zu den auf den
Geräten angegebenen Zeitpunkten kontrollieren
lassen,
tragbare Brandbekämpfungsmittel nach Ablauf
der Gültigkeitsdauer oder einer Entladung
durch Feuerlöschmittel mit derselben oder einer
höheren Feuerlöschkraft ersetzen,
ortsfeste Feuerlöschsysteme nach Entladung
oder Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer befüllen
lassen oder ersetzen.

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