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Sicherheit; Verhalten Im Notfall; Bestimmungsgemäße Verwendung Der Maschine; Anforderungen An Das Personal - Gebhardt Anlagentechnik EHA40 Originalbetriebsanleitung

Erhitzungsanlagen
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2

Sicherheit

2.1

Verhalten im Notfall

Im Notfall ist sofort der NOT-AUS der Maschine zu betätigen.
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine
Die Erhitzungsanlagen sind speziell für die Fruchtsaftherstellung in Kleinbetrieben oder Obst- &
Gartenbauvereinen konzipiert. Diese Fruchtsäfte werden mit der Erhitzungsanlage erhitzt und
pasteurisiert. Andere Einsatzzwecke sind vor der Benutzung mit dem Händler oder dem Hersteller
zu klären. An der Erhitzungsanlage dürfen nur Arbeits- und Hilfsstoffe eingesetzt werden, die mit
dem Hersteller abgeklärt sind. Vor einer Verwendung anderer Arbeits- und Hilfsstoffe ist eine
schriftliche Genehmigung vom Hersteller erforderlich.
Eine andere oder darüber hinausgehende Anwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für
hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der Betreiber. Die
Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch können bei deren Einsatz Gefahren für Leib und Leben des Personals oder
Dritter bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und anderer Sachwerte entstehen. Deshalb darf die
Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und
gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung eingesetzt werden. Insbesondere
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend zu beseitigen.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten der Betriebsanleitung und die
Einhaltung der Wartungsvorschriften.
2.2.1

Anforderungen an das Personal

Die Zuständigkeiten des Personals sind für die Inbetriebnahmen, Bedienen, Warten und
Reparieren der Maschine klar festzulegen.
Das Bedienungspersonal wird unterschieden in:
Bediener für den Produktionsbetrieb
Die Maschine darf nur von zuverlässigem, autorisiertem und eingewiesenem Bedienungspersonal
bedient werden. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter ist zu beachten.
Einrichter für den Gesamtbetrieb der Maschine
Die Maschine darf nur von autorisiertem Fachpersonal in Betrieb genommen und für den Bediener
eingerichtet werden.
Fachpersonal für den Wartungs- und Reparaturbetrieb
Die Maschine darf nur von autorisiertem Fachpersonal gewartet, repariert und wieder in Betrieb
genommen werden.
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen der Anlage dürfen nur von einer qualifizierten
Elektrofachkraft vorgenommen werden.
Vorausgesetzt wird, dass die elektrischen Einrichtungen von qualifiziertem Personal in Betrieb
genommen, gewartet und repariert werden und dass diese Arbeiten von verantwortlichen
Fachkräften überwacht und kontrolliert werden. Qualifiziertes Personal sind Personen, die auf
Grund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Unterweisung sowie ihren Kenntnissen über Normen,
Bestimmungen, Betriebsverhältnisse und Unfallverhütungsvorschriften von dem für die Sicherheit
der Maschine Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils erforderlichen Tätigkeiten
auszuführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
Originalbetriebsanleitung Erhitzungsanlagen ölbetrieben EHA40, EHA66, EHA90
16.02.2021
Sicherheit
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