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Gewährleistung/Garantie; Gewährleistungsbestimmungen - Prophete REX 2014 Bedienungsanleitung

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Gewährleistung
Gewährleistung/Garantie
Gewährleistungsbestimmungen
1. G ewährleistungsansprüche können Sie nur innerhalb eines Zeitraumes von max. 2 Jah-
ren, gerechnet ab Kaufdatum, erheben. Unsere Gewährleistung ist auf die Behebung
von Material- und Fabrikationsfehlern bzw. Austausch des Fahrrades beschränkt. Auf
Rahmen und Gabel wird darüber hinaus eine 8-jährige Gewährleistung auf Bruchsicher-
heit gegeben. Die Erfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Instandsetzung des Fahr-
rades. Unsere Gewährleistung ist für Sie kostenlos.
D ie Untersuchung der Störung und Ihrer Ursachen erfolgt stets durch unseren Kunden-
dienst und umfasst:
• E rsatzteillieferungen für die Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung
• Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils
Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
2. B ei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes und die
Kosten des Aus- und Ein b aus zu unseren Lasten. Durch Vorlage der Kaufquittung ist der
Gewährleistungsanspruch nach z uweisen.
3. D er Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Fahrrad zu keinem anderen, als in der
Bedienungs a nleitung vorgesehenen Zweck zu benutzen (vgl. Bestimmungsgemäße
V erwendung).
4. W enn das Fahrrad von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden ist
bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung ste-
hen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ferner erlischt der Gewährleistungsanspruch,
wenn die Vorschriften über die Behandlung des Fahrrads (Bedienungsanleitung) nicht
befolgt worden sind.
5. N icht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
• Verbrauchsmaterial, das nicht in Zusammenhang mit Reparaturarbeiten von an-
erkannten Störungen steht.
• a lle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch Abnutzung, Unfall oder
Betriebsbedingungen, so w ie Fahren unter Nichtbeachtung der Herstelleranga-
ben entstehen.
• a lle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung usw.,
die die Fahrradgrund- und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
• S chäden, die zurückzuführen sind auf:
– den Einbau von Teilen von fremder Seite oder die Bemühungen des
Benutzers, den Schaden selbst zu beheben.
– die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen.
– Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz, Industrieabgase,
mangelnde Pflege, ungeeignete Pflegemittel usw. entstanden sind.
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