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Keine Ziindquellen; Beliifteter Bereich - HOMCOM 823-005V70 Benutzerhandbuch

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  • DEUTSCH, seite 33

2.2.6 Keine Ziindquellen

Keine Person, die Arbeiten in Bezug auf eine Kalteanlage ausfiihrt, bei
denen Rohrleitungen, die entflammbares Kaltemittel enthalten oder
enthalten haben, freigelegt werden, darf Z-iindquellen so verwenden, dass
es zu einem Brand oder einer Explosion kommen kann. Alle moglichen
Z-iindquellen, einschlieBlich brennender Zigaretten, sollten ausreichend
weit vom Aufstellungs-, Reparatur-, Demontage- und Entsorgungsort
entfemt sein, damit moglicherweise entflammbares Kaltemittel in den
umliegenden Raum gelangen kann. Vor Beginn der Arbeiten ist der
Bereich um das Gerat zu iiberwachen, um sicherzustellen, dass keine
brennbaren Gefahren oder Ziindgefahren bestehen. In diesem Bereich muss
das Zeichen "Rauchen verboten" angezeigt werden.

2.2.7 Beliifteter Bereich

Stellen Sie sicher, dass sich der Bereich im Freien befindet oder
ausreichend beliiftet ist, bevor Sie Arbeiten an der Anlage oder
HeiBarbeiten durchfiihren. Wahrend der Dauer der Arbeiten muss ein
gewisser Liiftungsgrad bestehen bleiben. Die Beliiftung sollte freigesetztes
Kaltemittel sicher verteilen und vorzugsweise von auBen in die
Atmosphare abgeben.
2.2.8 Uberpriifung der Kalteanlagen
Wenn elektrische Komponenten ausgetauscht werden, miissen sie fur den
Zweck und die korrekte Spezifikation geeignet sein. Zujeder Zeit miissen
die Wartungs- und Servicerichtlinien des Herstellers befolgt werden. Im
Zweifelsfall wenden Sie sich an die technische Abteilung des Herstellers.
Bei Anlagen mit brennbaren Kaltemitteln sind folgende Kontrollen
durchzufiihren:
- Die Fiillmenge richtet sich nach der Raumgr6Be, in der die
kaltemittelhaltigen Teile eingebaut sind.
- Die Liiftungsgerate und -auslasse funktionieren ordnungsgemaB und sind
nicht behindert.
- Wird ein indirekter Kaltekreislauf verwendet, muss der Sekundarkreislauf
auf das Vorhandensein von Kaltemittel iiberpriift werden.
- Die Kennzeichnung der Gerate ist weiterhin sichtbar und lesbar.
Unleserliche Kennzeichnungen und Zeichen sind zu berichtigen;
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