Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsbestimmun-
gen besteht Lebensgefahr.
• PSA auch bei kleinen Mängeln nicht mehr be-
nutzen.
• Beschädigte, sturzbelastete oder zweifelhafte
PSA oder Sicherheitsgeräte sofort der Benut-
zung entziehen. Kontrolle nur durch BORNACK
oder einen von BORNACK in die Revision des
SSE Systems eingewiesenen Sachkundigen
mit entsprechendem Zertifikat. Dies ist in der
Prüfkarte zu dokumentieren.
• Eigenmächtige Veränderungen oder Repara-
turen sind nicht zulässig.
• Das Auffanggerät SSE02 ist Teil der persönli-
chen Schutzausrüstung und sollte einer/ei-
nem bestimmten Person/Team zugeordnet
werden.
• Die ortsfest eingebauten SSE Sicherungs-
spannseile werden bei jeder Begehung durch
einen vom Hersteller in die Revision des SSE
Systems eingewiesenen Sachkundigen mit
entsprechendem Zertifikat auf sicheren Zu-
stand überprüft (Wieder-Inbetriebnahme des
SSE Systems).
• Die PSA darf nur von ausgebildeten Personen
benutzt werden, die mit der Materie vertraut
sind und auch sicher mit deren Umgang und
über die möglichen Gefahren bei der Nutzung
unterrichtet sind.
• Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften
(UVV) ist für Nutzer von PSA gegen Absturz
(Kategorie lll) eine theoretische Schulung und
ein praktisches Training erforderlich. Nutzen
Sie hierzu die Schulungs- und Ausbildungs-
kompetenz der BORNACK Trainingszentren:
info@bornack.de
• Kleidung und Schuhe sind dem Einsatz und
den Witterungsverhältnissen anzupassen.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
• Einsatz nur bei optimalem Gesundheitszu-
stand.
• Gesundheitliche Einschränkungen können die
Sicherheit des Benutzers bei der Arbeit in Hö-
hen und Tiefen beeinträchtigen.
• Das Gewicht des Benutzers darf ohne Werk-
zeug und Ausrüstung die minimale Nutzlast
nicht unterschreiten.
• Bei Verwendung dieser PSA als Auffangsystem
(freier Fall ist möglich) ist ausnahmslos ein
Auffanggurt nach EN 361 zu benutzen.
• Wenn sich der Auffanggurt während des Auf-
oder Abstiegs lockert oder löst, sollte er von
einer gesicherten Position aus erneut korrekt
eingestellt werden.
• Berechnung der möglichen Fallstrecke bei
sachgemäßer Anwendung aller erforderlicher
PSA-Komponenten: (ggf. Reaktionszeit Auf-
fanggerät) + Bremsstrecke Falldämpfer (max.
1,75 m) + Höhe Auffangöse (1,5 m) + Sicher-
heitsreserve 1,0 m.
• Vor dem Einsatz für ausreichend Freiraum un-
terhalb des Benutzers sorgen, um einen Auf-
prall auf ein hervorstehendes Hindernis oder
auf den Boden zu verhindern.
• PSA bei Lagerung, Einsatz und Transport vor
der Einwirkung von Hitze (z. B. Schweißflam-
men oder -funken, Zigarettenglut) sowie Che-
mikalien (Säuren, Laugen, Ölen, etc.) und me-
chanischen Einflüssen (scharfen Kanten u. Ä.)
schützen.
• Die PSA ist für jede Gefährdungssituation auf
ihre Kombinierbarkeit und ihre Schutzwirkung
zu prüfen (Gefährdungsbeurteilung).
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