5.5 Das Gerät bedienendes Personal
Zu den Zuständigkeiten des Bedienpersonals gehören:
Auffüllen des Öls im Gerät.
Einfüllen des Produkts und Überwachung der Frittierqualität.
Reinigung und Filterung.
Feststellen und Melden von Problemen.
5.6 Wartungspersonal
Führt die Wartung und Reparatur des Geräts wie im Kapitel ‚Reinigung und Wartung'
beschrieben durch.
Demontage, Lagerung und Entsorgung des Geräts.
5.7 Mindestausbildung und -qualifikationen
5.7.1 Eigentümer/Betreiber
Einschlägige Erfahrung bei der Beurteilung von Gefahren und in der Personalführung.
Verstehen der Sicherheitsbestimmungen.
5.7.2 Bedienpersonal
Unterweisung im Betrieb der Fritteuse und Kenntnis der Sicherheitsbestimmungen.
5.7.3 Wartungspersonal
Erfolgreicher Abschluss der entsprechenden Ausbildung und Erfahrung bei der Wartung
des Geräts. Wartungsarbeiten an den elektrischen Anlagen des Geräts dürfen nur von
entsprechend qualifiziertem Personal ausgeführt werden.
5.7.4 Wartungsverpflichtung
Das Gerät darf nur in unbeschädigtem Zustand betrieben werden. Verwenden Sie bei
Bedarf nur Original-Verbrauchsmaterialien und Original-Ersatzteile. Vergewissern Sie sich
nach Wartungs- und Reparaturarbeiten am Gerät stets, dass die Sicherheit gewährleistet
ist.
5.7.5 Verfügbarkeit der Bedienungsanleitung
Eine Kopie dieser Bedienungsanleitung muss jederzeit für das Personal am
Aufstellungsort verfügbar sein.
IS798 ECN4557